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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 5 · p. Seite 548

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 5
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 548 (sequence 7)
Language
German
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548 Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. Jahren bestehenden Übereinkunft geregelt sei, seien außermuß, wird sehr notleidend werden«. Diese trostlose Zeit schien jetzt wiederzukehren. Der Versuch, auf privatem Wege einen Gehaltsvertrag mit den Gemeinden zu vereinbaren, mißglückte völlig. Von 71 Familien der Grafschaft, darunter etwa 50 durchaus zahlungsfähigen, waren nur vier zur Unterzeichnung des Kontraktes bereit. Auch Bielefeld mit seinen 17 Familien (darunter 10 wohlhabenden) schien wenig geneigt, die alte Steuerlast weiterzutiagen. Der Syndikus bat verärgert die Regierung um seine Entlassung. Er wies auf seine vieljährigen Dienste als westphälischer Syndikus und preußischer Landesvorsteber hin. »Die immerwährenden Kränkungen ungezogener Menschen« hätten ihm seine Stellung, die er sechs Jahre im Dienste des Königreichs Westphalen und drei Jahre in preußischem Dienste innegehabt habe, verleidet. Weil kein Konsistorium mehr existiere, handele jeder gegen Gesetz und Ordnung (Bericht vom 29. März 1814). Nach seinem Berichte vom 7. Mai 1815 hatte Bielefeld über 500 Taler jährlich aufzubringen, für die kleine Gemeinde eine in der Tat hohe Belastung: für den Kantor Salair nebst Beköstigung und Sporteln 160 Taler, an Zinsen für schuldige Kapitalien 59 Taler. 53 Taler jährlich mußten vom Kapital abgetragen werden. Für Synagogen-Reparaturen etc. berechnet Eisenstädter jährlich 40 Taler. »Zur Korporationsschuld ist uns auferlegt jährlich 78 Thaler«. Die Armenkasse bedurfte 40 Taler. An Rekognitionsgeld für den Rabbiner waren zu zahlen 70 Taler. Der Syndikus hält den Rabbiner zwar für entbehrlich. Denn vor Friedheim war die Grafschaft 13 Jahre ohne Rabbiner. Er will ihn aber nicht aus seiner Stelle treiben, wenn er sich nur mit freiwilligen Beiträgen zum Gehalt begnügt. Waren dort erhält der brotlos gewordene ehemalige Rabbinatsadjunkt von Beverungen (wohl Sutro. Staatsarchiv Münster Reg.-Bez. Minden V 10. Vgl. auch Mitteilungen des Gesamtarchivs der deutschen Juden 3. Jahrgang I. Heft, S. 12 Anm. 1). Minden, zu einem Beitrag von 100 Taler jährlich zu Friedheims Gehalt aufgefordert, lehnt rundweg ab. »Ein Rabbiner als ein bloßer Privatgelehrter« könne weder auf den religiösen Kultus noch auf den Unterricht und die Bildung des Volkes einwirken, weil ihm in Ermangelung einer Konsistorialverfassung die von geistlichen Behörden geliehene Gewalt fehle. (St. A. M. Bericht der Mindener an die Regierung vom 7. Juli 1815). So war Friedheim in einer recht peinlichen Situation. Selbst für den Fall, daß ihm die Grafschaft Ravensberg wenigstens blieb, war er mit 200 Talern, wie er der Regierung klagte, beinahe ein Bettler. Seine Wohnung in Bielefeld kostete ihn allein 40 Taler, er zahlte

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