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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 5 · p. Seite 547

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 5
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 547 (sequence 6)
Language
German
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Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. 547 Die Trauungsgeböhren, deren Höhe nach einer seit hundert rinm als Rabbiner des Weser-Departements nach Bielefeld versetzt. Die vielfachen Besitzveränderungen der napoleonischen Periode hatten ihn um den Hauptteil seines Sprengels gebracht und damit um seine Einkünfte. 1811 verlor er den größten Teil davon, darunter das Fürstentum Minden, 1813 auch den Distrikt Rinteln infolge der Rückgabe der Grafschaft Schaumburg an den Kurfürsten von Hessen. Sein Bezirk war nunmehr auf Bielefeld, Herford und Vlotho zusaramengeschrumpft (Staatsarchiv Münster Reg.-Bez. Minden V, 10) Auch ihm war, wie Steinhardt, seit längerer Zeit, seit Juli 1813, kein Gehalt mehr gezahlt worden. Wie Steinhardts nahm sich auch seiner die Regierung an. Am 26. Januar 1814 teilte sie ihm mit, daß nunmehr wieder die ganze Grafschaft Ravensberg unter dem bisherigen Rabbiner-Sprengel begriffen sei. Um von den Juden der Grafschaft Ravensberg nur 200 Taler Gehalt fordern zu müssen, bat er, auch die Israeliten des Fürstentums Minden, die nach wie vor in rabbinischen Fragen sich an ihn wendeten, ebenso wie die von Miin• steriand, denen er seit seinem Hiersein das Rabbineramt ohne Gehalt versehen habe, endlich auch Warend orf dem Bezirk wieder anzugliedern. »Um und um befindet sich in den hiesigen preußischen Landen kein Rabbiner« (Berichte Friedheims an die Regierung vom 8. August 1814 und 14. Februar 1815). Während aber die Bielefelder Regierung in richtiger Würdigung der Verhältnisse die mindestens vorläufige Aufrechterhaltung der bisherigen Konsistorial-Gemeindeverfassung für geboten ansah, stand der Oberpräsident zum Unglück für Friedheim auf einem ganz entgegengesetzten Standpunkte. In unzweideutiger Mißbilligung ihres Verhaltens erklärt er der Regierung, sie hätte wohl wie dies im Bezirk Paderborn geschehen sei, die westphälische Verfassung, die durch Auflösung des Konsistoriums in Cassel in sich selbst zerfallen und bei den jüdischen Glaubensgenossen wenig be״ liebt sei »und in der Tat keinen wesentlichen Vorteil erzeuge«, auf sich beruhen lassen können, um dadurch die frühere preußische Ordnung wieder herbeizuführen. Für 1815 sei die frühere Verfassung völlig außer Acht zu lassen (a. a. O. Verfügung vom 17. März 1815, noch einmal nachdrücklich wiederholt am 25. Mai 1815). Die Folgen der veränderten Situation zeigten sich bald. Friedheim sah sich mit einem Schlage in die frühere Notlage zurückversetzt. Am 30. November 1813 hatte der Syndikus Eisenstädter der Regierung berichtet, die Judenschaft sei durchaus nicht dazu zu bewegen, die vom Konsistorium für 1813 ausgeschriebene Steuer zu zahlen. »Der Rabbiner Friedheim, der von diesen Geldern seinen Gehalt für 1813 haben 35*

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