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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 4 · p. Seite 471

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 4
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 471 (sequence 18)
Language
German
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IRI
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Das Königlich Wesiphälische Konsistorium der Israeliten. 471 lorialrats Steinhardt scheint dem Regierungsreferenten »durch seine vorige Funktion, durch seinen Ruf und durch das Zeugnis eines verdienten und ernsten Geschäftsmannes, des Herrn Präsidenten von Haenlein, so entschieden, daß nichts wünschenswerter scheint, als diesen in Folge der neuen Zeitereignisse in den dürftigsten Umständen lebenden Mann an der Spitze der jüdischen Gemeinde, der er früherhin Vorstand, zu sehen«. Die Regierung beanfragte am 25. DezembeT die provisorische Anstellung Steinhardts mit dem durch Schulmann bezogenen Gehalte von 270 Talern. In ausführlicher Begründung weist sie auf die schwerwiegenden Übelstände hin, die durch die Auflösung des Konsistoriums, der Aufsichtsinstanz über die religiöse Jugendbildung und den jüdischen Kultus, hervorgerufen worden seien. Bereits drei Tage später entspricht der Gouverneur diesem Anträge. Der Bezirk des wieder in seine Rechte eingesetzten Oberrabbiners, der zugleich auch die Funktion des verstorbenen Unterrabbiners übernehmen sollte, umfaßte das Fürstentum Paderborn, den Bezirk Höxter, sowie die Enklaven Rittberg und Corvey. Am 1. Februar 1815 dankte Steinhardt noch von Cassel aus, und am 20. Februar befand er sich bereits in Paderborn1). hatte, daß Deputierte, Vorsteher und Schätzer gewählt wurden, die den Vermögenszustand der Kontributionsfähigen untersuchten, und hiernach eine Vermögenssteuer, außerdem aber noch eine Kopfsteuer festsetzten. Man berücksichtigte dabei bloß die jährlich za bezahlenden Zinsen, nicht aber eine allmähliche Abtragung des Kapitals,... Die Kontributionsbeiträge betreffend, so waren solche, sobald sie die Vorsteher justifiziert hatten, exekutorisch, und es weigerte sich selten jemand, zu bezahlen. Erst vom Jahre 1807 an, um welche Zeit der letzte Landtag gehalten wurde, fing die Zahlung zu stocken an«. Dem Vorsteher Saiomon Leiffmann, der diesen letzten in Warburg stattfindenden Judenlandtag besuchen wollte, stellte die Regierung zwey Qensdarmenzur Aufrecht erhaltung der Ordnung zurVerfügung. Erlehnte das mit dem Bemerken ab, er hoffe, es werde nicht nötig sein. Eine der 1807 zur Verhandlung gelangenden Fragen betraf die Judenschntzgelder. *) Vgl. oben S. 186.

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