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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 4 · p. Seite 466

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 4
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 466 (sequence 13)
Language
German
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466 Das Königlich Westphälischs Konsistorium der Israeliten. Auf die höchst unerquicklichen inneren Zustände des damaligen Paderborner Gemeindelebens wirft die Ange- Iegenheit des Lehrers Schlesinger ein grelles Schlaglicht1). Die Gemeinde besaß übrigens in dem bisherigen Untergebenen St.’s, David Schulmann, bereits einen Seelsorger, mit dem sie zufrieden war, und der mit ihr zufrieden war, zufrieden auch mit dem kärglichen Gehalt von 270 Talern, das man ihm gab. Von dem Einzuge des Oberrabbiners mußte sie eine in den unsicheren Zeiten doppelt unerwünschte Erhöhung ihrer ohnedies drückenden Schuldenlast befürchten2). Keine Frage, daß zu dieser ablehnenden 1) Vgl. weiter S. 473 ff. 2) Eine besonders schwere Last bedeuteten die noch aus dem siebenjährigen Kriege stammenden Korporationsschulden. Derartige Verbindlichkeiten lasteten auf verschiedenen Judenschaftsverbäuden des ehemaligen Königreichs Westphalen. Das Konsistorium suchte auch auf diesem Gebiete bessernd einzugreifen. Im Januar 1810 sandte es zwei seiner Mitglieder nach Warburg, um sich von dem dortigen Korporationsschuldenwesen gehörig zu unterrichten. Im März veranstaltete es eine ähnliche Konferenz zu Cassel zwecks Beratung über die Schulden der vormals hessischen israelitischen Korporation, und im April des gleichen Jahres war es laut Bericht an-den Minister im Begriff, eine Untersuchung wegen der Halber- Städter isr. Korporationsschulden zu veranstalten. (St. A. M. »Acta die Tilgung der Schulden der Paderborn’schen Judenschaft betreffend 1810—1812«). Im vormaligen Fürstentum Paderborn betrugen die Schulden im März 1810 ca. 60000 Taler. Von 241, darunter zahlreichen armen Familien, waren 9177 Fr. Zinsen aufzubringen, während man doch höchstens 80 einigermaßen bemittelte Gemeindeangehörige zählte. Durch die Neuregelung der Dinge im Königreich Westphalen waren manche Beiträge zur Schuldentilgung in Wegfall gekommen, so die von einem neuen Schutzjuden vor seiner Niederlassung zu zahlende Summe, ebenso bestimmte Prozente vom Nachlaß eines Verstorbenen. Vor allem aber fehlte jetzt jede Organisation der Vermögensveranlagung, wie sie bisher mit exekutorischer Wirkung durch dTeTSchätzer, Vorsteher und Deputierten auf den alle drei Jahre stattfindenden Landtagen erfolgt war. Seit dem letzten Landtage von 1807* hatte die bis dahin übliche Vermögens- und Kopfsteuer nicht mehr [ausgeschrieben werden können. An eine Amortisation der

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