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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 4 · p. Seite 464

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 4
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 464 (sequence 11)
Language
German
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464 Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. liehen Decrets vom 10. Oktober 1813, stellte er sich der preußischen Regierung gegenüber auf den Standpunkt, daß seine Stellung als Oberrabbiner des Distrikts Warburg auch unter der neuen Behörde durchaus zu Recht bestehe, und erbat demgemäß nur die Erlaubnis zur Verlegung seines Rabbinatssitzes von Warburg nach dem zu seinem Sprengel gehörigen Paderborn1). Bereits im November 1813 hatte er sich an die Landesvorsteher der jüdischen Oe־ meinden im Fürstentum Paderborn wegen seines Gehaltes gewendet, aber gar keine Antwort erhalten2). Seine Eingaben an die Regierung hatten trotz Jacobsohns Vermitt- Jung und Befürwortung ebensowenig Erfolg8). Vergebens berief er sich auf das amtliche Deputationsprotokoll, dem auch Heinemanns Darstellung jener bedeutungsvollen Tage *) Staatsarchiv Münster Oberpräsidiam Nr. 53. Die Gemeinde Warburg batte das Rabbinerhaus aut 33 Jahre vermietet. Die Gemeinde Paderborn war ein Teil der Landesjudenschaft des Fürstentums Paderborn. Nach der Landesherrlichen Judenordnung von 1719 durften nur 125 Familien im Lande wohnen. 1804 wohnten dagegen in den Städten des Fürstentums 252 und auf dem platten Lande 152, zusammen 404 Familien oder 2068 Seelen. Die Abgaben waren teils bestimmt, teils unbestimmt. Jährlich waren »außer den gewöhnlichen öffentlichen und Communitätslasten« 1250 Thaler in Gold zu zahlen. Die zur Neuordnung der Verhältnisse bei dem Übergang in preußisehen Besitz eingesetzte Kommission schlug 1804 vor, keine neuen Juden mehr zu dulden. Die nicht vergeleiteten Juden sollen sofort ausgewiesen werden. Durch Fürsprache des Landrats von Elverfeld wurde jedoch dieses Unheil von der Gemeinde abgewendet. Es bandelte sich also um eine ziemlich starke Bevölkerung in dem von Steinhardt bisher innegehabten und neu erstrebten Rabbinate. In Paderborn selbst wohnten am 23. November 1804 22 vergeleitete Familien. (Acta betr. Verfassung der Juden im Fürstentum Paderborn 1804 Staats-Archiv Münster.) 3) Folgt aus der Eingabe vom 24. Februar 1814 (St. A. M. Oberpräsidium Nr. 53.) 3) Die Eingabe Steinhardts hatte Jacobsohn irrtümlich am 18. Februar 1814 nach Halberstadt anstatt an die zuständige Behörde, das Gouvernement zwischen Weser und Rhein, überwiesen.

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