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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 4 · p. Seite 450

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 4
Article
Die jüdischen Realschulen Deutschlands
Date
1914-01-01
Page
Seite 450 (sequence 21)
Language
German
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450 Die jüdischen Realschnlen Deutschlands. diese Institution nach und nach ihre Bedeutung und hörte bald auf. 1845 war das Philanthropin in sein erstes, eigenes Heim in der Mitte der Judenstadt übersiedelt, das damals als schönstes Schulgebäude der Stadt gepriesen wurde. V/ohl konnte sich die Volksschule, die der Realschule für unbemittelte Kinder vorgegliedert und meist von auswärtigen Schülern besucht war, nicht halten und verschwand 1854 gänzlich, ebenso wie eine nach Fröbels Muster eingerichtete Spielanstalt keine Wurzeln fassen konnte (1839—41), aber die Anstalt selbst wurde 1867 als Realschule zweiter Ordnung anerkannt, und konnte diesen Rang trotz maneher Chikanen1) auch während der Zeit der 7-klassigen Realschulen beibehalten. Die Frequenz der Schule hob sich rapid, und erreichte 1877 die Höchstzahl von fast 900 Zöglingen. Später trat aus lokalen Gründen ein gewisser, ziffernmäßiger Rückgang ein, ja um 1895 konnte in Gemeindekreisen, deren Budget das Philanthropin mit ca. 100.000 Mark belastet, von einer Auflösung der Schule gesprochen werden, ln den letzten Jahren wurden fremde Schüler überhaupt nicht mehr aufgenommen, damit die traditionelle Einheit der Realschule und des Mädchenlyzeums (seit 1908 so benannt) nicht gelöst werden müsse. Mit einer Durchschnittszahl von 350 Knaben und 250 Mädchen bezog die Schule 1909 ihren neuesten Millionenbau, vielleicht nicht ganz unabsichtlich in nächster Nachbarschaft der berühmten Frankfurter Musterschule, mit der das Philanthropin seit seiner Begründung in enger, pädagogischer Beziehung steht. Diese Schule hatte den ersten Zog- ') So verfügte der ministerielle Erlaß von 1867, daß ehristliehe Schüler die Anstalt wohl besuchen dürfen, aber keine Berechtigung erwerben können, welche Beschränkungsklausel erst im Jahre 1871 nach einer Interpellation Sonnemanns im Reichstage aufgehoben wurde. Auch gegen die Anstellung christlicher Lehrer gab es mancherlei amtliche Bedenken und Beschwerden.

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