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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 3 · p. Seite 343

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 3
Article
Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
Date
1914-01-01
Page
Seite 343 (sequence 18)
Language
German
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Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten, 343 Heinemann hatte aus Cassel eine größere Anzahl von Akten mitgenommen, und von ihm stammen wohl die durch Dr. Neumann der Berliner Gemeinde zugewiesenen Aktenstücke1 2). Das Schulgeld wurde wöchentlich erhoben mit einem Aufschlag für das fakultative Lateinisch8). Die Höhe der jährlich pro Kind gezahlten Beträge schwankt zwischen zehn und drei Talern. Es ist anzunehmen, daß für die Schulgelderhebung ein ähnliches Verfahren, wie für die Vermögenssteuer-Veranlagung bestand3 * * * *). Die Beamten wardirektor Leist das Konsistorium zu einem Beitrag für das Lyzeum heranzuziehen suchte. Siehe Weber a. a. O. S. 379. In den allerdings nur sehr lückenhaft erhaltenen Lyzealschülerlisten habe ich reilich nur wenige jüd. Schüler erwähnt gefunden. So Josef Leviseur, Salomo Oustorf, Jacob Meyerstein, deren Väter als Handelsleute jüd. Religion bezeichnet werden. Einer, Gumpert Lob Gans, wollte Medizin studieren. *) »Akten Repertorien des israelitischen Konsistoriums für das Königreich Westphalen 1814« (jüdische Gemeinde Berlin) Nr. 1. Dem K• R. Heinemann sind zugestellt worden: a) die sämtl. Akten der Abt. des Schul- und Erziehungswesens, b) die darüber angefertigten besonderen Verzeichnisse, 1. welche das Allgemeine und 2. jede Provinz allein angehen. c) Zwei Abschriften des Repertorii der gedachten Akten. 2) Siehe die Schulgeldliste im Anhang. *) An Steuern wurde außer 1 Prozent von der Mitgift bei Verheiratungen und einer von jedem Familienoberhaupt wöchentlich zu erlegenden Familiensteuer von 32 Cts. eine Vermögenssteuer erhoben. Die Veranlagungskommission bestand aus dem Rabbiner, dem Syndikus und drei Beisitzern, von denen je einer vom Rabbiner und Syndikus ernannt, der dritte von diesen beiden Beisitzern hinzu״ gewählt wurde. Daß die Tätigkeit der Kommission nicht immer gerade zu den angenehmsten Beschäftigungen gehörte, läßt sich leicht denken. Es ist deshalb durchaus verständlich, wenn ein solches Amt öfter abgelehnt als begehrt ward. Ein Konsistorialschreiben vom 23. August 1812, wie gewöhnlich derartige Schreiben, an den Oberrabblner gerichtet ־־־• es war Levita zu Osterode — trägt diesem auf, die Steuer für 1812 zu regulieren. Bei der daraufhin gewählten Ver- ־anlagungskommission wird vom Syndikus »der. Herr Hofrath in Seesen« in Vorschlag gebracht. Schott aber schützt Unpäßlichkeit

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