Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 329 (sequence 4)
- Language
- German
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Das Königlich Westphälische Konsistorium der Israeliten. 329 hinterließ eine trauernde Witwe. Kinder scheint er nicht gehabt zu haben. Sein berühmter Amtsgenosse rühmt ihn in seiner Gedenkrede als einen der ersten Prediger Deutschlands. Raphael Hanno. Aus dem mit Hanno abgeschlossenen Vertrage geht hervor, daß dieser des Lateinischen kundig war und für den Unterricht in dieser Sprache besonders honoriert werden sollte1), ferner, daß ihm der Bibelunterricht übertragen war. In dem Verzeichnis der Öffentlichen Schulen von 1810 wird Das höchstseltene Schriftehen Büdingers befindet sich im Besitz der Bibliothek des jüd. theol. Seminars in Breslau. Der Titel lautet דברי הספד ונהי Rödelheim 1828. Die Tabelle von 1811 gibt an, daß er keine Kinder hatte. Der Vater Rosenbachs hieß Abraham R., wie wir der Gedenkrede entnehmen. x) »In Folge des dem Unterzeichneten Lehrer Herrn Raphael Hanno ergangenen Konsistorialreskripts, d. d. September 1810, in welchem ihm angewiesen wurde, den Umfang seiner übernommenen Pflichten von mir, dem Konsistorial Rathe Heinemann, zu vernehmen; habe ich denselben nicht nur mit den allgemeinen Lehrerpflichten, die ihm nächstens gedruckt zugestellt werden sollen, bekannt gemacht, sondern auch vorzüglich dahin verpflichtet, daß er sowohl seinen mir bekannten Unterrichts-Eifer bei den übernommenen und ferner ihm zu Teil werdenden Unterrichtsstunden und Gegenständen thätig fortsetze, als auch durch Beispiel und Lehre die Moralität wie durch den Unterricht in der Bibel die Religiosität seiner ihm anvertrauten Jugend zu befördern sich eitrigst angelegen sein lasse. Unter den ihm zu Theil werdenden Unterrichtsgegenständen wird jedoch der lateinische Sprachunterricht nicht Kontrakt mäßig verstanden, indem ihm dieser besonders bezahlt werden soll. Durch eigenhändige Unterschrift obiges beurkundet. Kassel, den 23. September 1810. R. B. Hanno.« (Akten der jüdischen Gemeinde Berlin, betreffend die israelitische Konsistorialschule zu Cassel Nr. 1.). Im Verzeichnis der an der Schule wirkenden Lehrer vom Jahre 1810 wird seine Dienstzeit von Ostern 1810 ab berechnet und sein Einkommen auf 236 Taler angegeben. Das »Tableau der öff. Schulen« ff. von 1811 dagegen verzeichnet für ihn ein Gehalt von 275 Talern. S. Anhang.