Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Plagium
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 317 (sequence 13)
- Language
- German
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Das Plagium. 317 der Name des Gewährsmannes nicht vertuscht oder vertauscht, sondern geradezu gefälscht und der Lehrsatz eines andern als eigenes Produkt vorgetragen und verbreitet wurde. Ein solches Vorgehen hätte wohl schon Kriterien des literarischen Diebstals aufzuweisen, wenn ihm auch das Hauptmerkmal, die materielle Schädigung, חסרון כיס, fehlt. Eine derartige Entwendung geistigen Eigentums muß aber im talmudischen Zeitalter gar nicht vorgekommen sein und hat daher auch in den jüdischen Gesetzbüchern von Alfasi bis Caro keine Behandlung gefunden. Nur die Frage wird eingehend erörtert, ob es einem Depositar rechtens erlaubt ist sich aus einem Buche, das ihm zur Aufbewahrung anvertraut worden ist, ohne Wissen und Einwilligung des Eigentümers zu seinem oder anderer Gebrauche eine Abschrift zu verfertigen. Aus dem ganzen Zusammenhänge der Stelle geht zur Evidenz hervor, daß hier nicht von originalen Schriftwerken irgend eines Verfassers die Rede ist, sondern von solchen Büchern, welche schon allgemein bekannt, verbreitet und der öffentlichen Benutzung längst übergeben sind. Die Entscheidung lautet nun dahin, daß der Aufbewahrer, wenn er ein Schriftgelehrter ist, das ihm zur Hut übergebene Buch auch ohne Bevollmächtigung des Eigentümers nicht nur lesen, sondern auch abschreiben und vervielfältigen dürfe, da der Anvertrauer schon bei der Übergabe darauf gefaßt sein konnte, daß der Gelehrte das Buch auch benutzen werde1). Neben dieser logischen Begründung beruft sich dieser Bescheid noch auf eine Schriftdeutung im Midrasch Mischle, welche angeblich lauten soll: Es heißt: Man verachtet den Dieb nicht, falls er stiehlt, um seine Gier zu stillen, wenn er hungert, das will sagen, man be- >) Mordechai zu B. k. 293; Tur Ch. M. 292, 23; Ch. M. 292. 20 und ש'ך das. Anm. 35. — Vgl. dagegen Ch. M. 72, 1. 342, 4; O. Ch. 14, 3 und מ״א das. Anm. 10. J. D. 172.