Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Plagium
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 307 (sequence 3)
- Language
- German
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- Rashi 2× ep/1002670
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Das Plagium. 307 stehlen« auf Menschendiebstahl bezogen1). Diese Auslegung mußte ihnen um so sinngemäßer erscheinen, als das Verbot des Diebstahls auf die Verbote von vorsätzlichem Totschlag und Ehebruch folgt, somit also eine Reihe von Verbrechen abschließt, über welche das Gesetz Todesstrafe verhängt2), während der gemeine Gelddiebstahl nur mit Geldbuße bestraft wird. Das Plagium in seiner gegenwärtig üblichen Bedeutung jedoch hat auffälliger Weise im Talmud weder Namen noch Erörterung gefunden. Vor dem literarischen Diebstahl scheint er seine »drei Tore« verschlossen zu haben. Naturgemäß haben ihm auch die späteren Kodifikatoren, weiche doch vorzüglich das im Talmud bereits Vorgefundene Material sichteten und ordneten, in ihrem Strafrechte keinen Platz eingeräumt. Sollten sie dieses Delikt denn gar nicht gekannt haben3)? Eine Baraita4) faßt alle möglichen Arten von Diebstahl zusammen und teilt sie in sieben Gruppen ein, die sich nach Maßgabe der sich immer mehr verschärfenden Strafbestimmung stufenweise übereinander schichten: I. Erschleichung der Zuneigung und Erkenntlichkeit durch schlau geheuchelte Zuvorkommenheit und Gefälligkeit. לא תגנוב בגונב נפשות הכתוב מדבר ף, Mech. 70b, 82 a; Sifre II, 273; j. Sanh. 11, 2. 8, 3; Sanh. 86a; Maim. Genebah 9, 1; Sanh. 15,13. 2) במה הכתוב מדבר בנפשות, Saab. 86 a kann nicht, wie Fried•* mann Mech 70 b. Anm. 15 gegen Raschi will, das an der Person verübte Attentat, sondern nur Lebensstrafe im Gegensatz zur Geldbuße bedeuten. Tos. Sanh. 10,1; Sanh. 8b, 80 b; Maim. Sanh. 12, 2. sj תשובה גנובה השיבו, Ab. sara 44b, Me'ila 7b bedeutet nicht eine von anderen gestohlene, sondern eine äußerlich berückende, aber innerlich unwahre, unhaltbare Entgegnung. Also eine Art גניבת הדעת wie schon Toss. das. s/v. תשובה angedeutet haben. Auch Raschi das. לא היתד, תשובה מעלייתא und A. s. 44 b דהר,ו בקש hat es so gemeint j. A. s. 3, 4 hat dafür תשובו! הפלג השיבו. Vgl. Frankel, Mebo 17a. Einen ähnlichen Sinn des Ausweichenden und Zweideutigen hat auch die stehende Redensart des R.Nachman גנבא גנובי למה לך, Kethubb. 19a; B b. 133a; Jeb. 91a. 4) Meehiiia S9b; Tosifta B. k. 7, 8. 20°