Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 58 (1914)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Das Plagium
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 306 (sequence 2)
- Language
- German
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306 Das Plagium. Besitzes wird höchst charakteristisch mit diesem aus klassischer Zeit stammenden Ausdruck bezeichnet. Wie stellt sich nun das mosaisch-talmudische Strafrecht diesem Verbrechen gegenüber? Das Plagium in seiner ersten, schärferen Bedeutung behandelt schon die Schrift1), und nach ihrer Ausdrucksweise wird der Menschendieb auch in der talmudischen Literatur und den Gesetzbüchern גונב נפשות genannt2). Mit der Unterscheidung jedoch, daß der Menschendiebstahl nur dann geahndet werden konnte, wenn er an einem freien Sohne Israels begangen wurde3), das an einem Sklaven verübte Verbrechen aber straffrei blieb4). Da nun nach talmudischem Recht Unkenntnis des Gesetzes vor Strafe schützt, der Täter also nur dann zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn der Ausführung seiner Tat eine feierliche Verwarnung vor Zeugen mit Hinweisung auf das bezügliche Verbot im Gesetz vorausgegangen ist5), so haben die Gesetzeslehrer diese Verwarnung im Dekalog aufzufinden vermeint und das achte Gebot: »Du sollst nicht *) Ex. 21, 16; Deut. 24, 7. Das Faktum selbst an Josef, Gen־. 37, 28; Ps. 105, 17. 2) Raschi Chulliti 91b und Rsbm. B, b. 92b haben קביוכטום mit גנב נפשות Menschendieb erklärt, doch gibt es R. Chan. Toss. das. s. v. קוביוסטוס schon richtig mit משחק בקיביא Würfelspieler yjjßstmte wieder. Der Menschendiebstahi heißt avSpoc7ro^c6^־<;. — Toss. Bechorot 5a. s. v. קוביוסטוס muß die Angabe der Quelle ,בבראשית רבד, wo die Stelle nicht vorkommt und ein späteres Einschiebsel ist, wie auch das Wort לא gestrichen werden. — Figürlich steht גנב נפש für Seelen fang,. Mech, Fr. 53 a, 56 a. Vgl. Sifre II, 297. 3) הגנב את בן חורין שנידון עליו בנפשו, Tosifta B. k. 7, 1. ולא הגונב את העבד ף, Sifre 11, 273. הגונב את העבדים פטור, Tos.. B. k. 8, 1. Maim, Genebah 9, 6. 5) לא ניתנה התראה אלא להבחין בין שוגג למזיד, Sanh. 8a, 41a; Maim. Sanh. 12, 2; j. Sanh. 5, 1. Ausgenommen waren: falsche Zeugen, die durch ein Alibi der Böswilligkeit überführt wurden [עדים זוממי, Kethubb. 32b; Maim. Edut 17, 4 und Überredung zum Götzendienst מסית, Sanh. 67b; Maim. Sanh. 11, 5; Akkum 5, 3.