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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 3 · p. Seite 261

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 3
Article
Die pseudoaristotelische Politik
Date
1914-01-01
Page
Seite 261 (sequence 5)
Language
German
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Die pseudarisiotelische Politik. 261 die Hitalig ihren Untergang nur dadurch herbeigeführt, daß sie mehr verausgabten, als sie einnahmen und in Folge dessen Erpressungen an dem Volke verübten. Wer unter dem Namen Hitalig gemeint sei, ist nicht klar. Vielleicht sind darunter die Attaliden von Pergamum zu verstehen, die prunk- und prachtliebend waren und deren Schätze im Altertum sprichwörtlich waren, wie aus der ersten Ode des Horaz zu ersehen ist. Im Orient ging vielleicht die Sage, daß dieses Königshaus infolge seiner Er- Pressungen seinen Untergang fand. Im zweiten Abschnitte, der von den eigentlichen Regierungsgrundsätzen handeln soll, werden dem Alexander in bunter Reihenfolge ohne jeden sichtbaren Zusammenhang allerlei Ratschläge erteilt. Neben Regeln der Weltklugheit und der praktischen Einsicht stehen mystische und abergläubische Äußerungen. Gleich im Anfänge wird Alexander ermahnt, er solle seine Herrschaft dem Gesetze unterordnen, nicht aber das Gesetz seiner Herrschaft, denn wer das Gesetz verachte, der töte das Gesetz. Es kommt hier eine andere Auffassung vom Königtum zur Geltung als bei Aristoteles, der in seiner Erörterung über die verschiedenen Formen des Königtums die Ansicht ausspricht, daß vom Königtum im eigentlichen Sinne nur da die Rede sein könne, wo der König absolut herrsche und sein Wille Gesetz sei, wo aber der König selbst an das Gesetz gebunden sei, da herrsche ja das Gesetz1). Die gleiche Anschauung kommt auch in einem griechischen Sprichwort zum Ausdruck, das sich im Talmud2) erhalten hat, und das da lautet: Für den König gibt es kein Gesetz. In bezug auf die Religion wird Alexander an einen angebliehen Ausspruch der alten Philosophen erinnert, wonach der König alle Vorschriften der Religion aufs gewissenhafteste erfüllen soll, wodurch auch die Untertanen willig *) Aristoteles 1287 a, 3. 2) Jer. m 57 a,

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