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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1914-01-01 · Heft 3 · p. Seite 260

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
58 (1914)
Issue
Heft 3
Article
Die pseudoaristotelische Politik
Date
1914-01-01
Page
Seite 260 (sequence 4)
Language
German
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260 Die psendaristotelische Politik. warum er sich des Syrischen als einer Zwischenstufe hätte־ bedienen sollen, so könnte man weiter schließen, daß ihm überhaupt kein griechisches, sondern nur ein syrisches Buch als Vorlage gedient hat. Gehen wir nun auf den Inhalt des Buches ein. Wir werden hierbei zuweilen auf einschlägige Stellen bei Aristoteles hinweisen, und zwar lediglieh zu dem Zweck, um die Verschiedenheit um so deutlicher hervortreten zu lassen, da an eine Autorschaft des Aristoteles auch von vornherein nicht zu denken ist. Das erste Kapitel handelt von Freigebigkeit und Geiz. Je nach ihrem Verhalten zu diesen Eigenschaften werden die Könige in 4 Klassen eingeteilt. Zur Frage, ob es zu billigen sei, wenn der König geizig in bezug auf sich selbst, freigebig aber in bezug auf das Volk sei, werden die Ansichten der Römer, Inder und Perser mitgeteilt. Alle jedoch stimmen darin überein, daß es verwerflich sei, wenn der König freigebig in bezug auf sich selbst, geizig aber in bezug auf das Volk sei. Die Freigebigkeit wird hierauf als die richtige Mitte zwischen Verschwendung und Geiz definiert, wie denn überhaupt die Mitte überall vorzuziehen sei. Es ist die bekannte aristotelische Definition von der Tugend; aber diese Ansicht war so verbreitet, daß der Verfasser von ihr wissen mußte, auch wenn er nie eine aristotelische Schrift vor sich gesehen hätte. Die Mitte, heißt es dann weiter, sei individuell zu bestimmen nach den Zeitumständen und den Verhältnissen des Gebers und Empfängers. Wer gegen solche freigebig sei, die der Gabe nicht bedürfen, gleiche einem Menschen, der Wasser ins Meer gieße. Wer an Unwürdige spende, helfe seinen Feinden gegen sich selbst. Vor allem aber möge Alexander sich hüten, das Vermögen des Volkes anzutasten, denn Hermes der Große habe gesagt, daß die Herrschaft und das Gesetz nur dann von Dauer seien, wenn der König nicht, um freigebig zu erscheinen, die Hand nach dem Besitze der Untertanen ausstrecke. Haben doch

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