Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 618 (sequence 28)
- Language
- German
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618 Die Schttldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). der dem jeweiligen Parlament unterstand, ein Handelsrecht, schriftlich niedergelegte Gewohnheitsrechte zur Regelung ihrer Vereinbarungen, ihrer Volljährigkeit, ihrer Erbschaften und anderer Fälle aus dem bürgerlichen Leben. Dieses Gesetzbuch hatte Rechtskraft vor den fremden Gerichten, wenn bei ihnen gegen das Urteil der Rabbiner Berufung eingelegt wurde. Für die Besteuerung bildeten sie, wie oben ausgeführt,, eine besondere Klasse, es wurde ihnen ein fester Betrag der ganzen auf der Stadt Metz lastenden Steuermasse auferlegt, und die einzelnen wurden für den durch eine besondere Steuerrolle festgesetzten Betrag herangezogen. Die Juden des platten Landes, über die sich die Autorität der Rabbiner und der Vorsteher ebenfalls erstreckte, waren verpflichtet, zu allen Bedürfnissen der Gemeinde beizusteuern und zu der Aufbringung von Steuern und außerordentlichen von der Regierung geforderten Abgaben mitzuwirken. Wenn ein Jude die Berechtigung erhielt, sich in Metz anzusiedeln, pflegte er der Gemeinde entweder in Geld oder in Gütern eine Sicherheit dafür zu stellen, daß er für seinen Teil an den gemeinsamen Lasten sich beteiligte. Wenn ein Jude aus Metz sich anderswo niederließ, oder eine Tochter sich nach auswärts verheiratete, mußte als Garantie für die weitere Beteiligung an den Lasten eine gewisse Summe bei der Gemeindekasse hinterlegt werden.1) Diese besondere Gemeindeverfassung der Juden in Metz, deren Hauptgrundzüge wir soeben geschildert haben, ergibt sich aus den königl. Patentbriefen vom 24. März 1603, 18. Oktober 1605, 24. Januar 1632, 25. September 1657, 31. Dezember 1715 und 3. Februar 1777*). *) Sogar christliche Familien, die entweder ihren Ursprung auf die Metzer Juden zurückführten oder mit ihnen verschwägert waren, wurden zur Tilgung der Schulden in die Steuerrelle eingetragen. 8) Der letztere bringt die besonderen Bestimmungen am aller-