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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 5 · p. Seite 616

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 5
Article
Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
Date
1913-01-01
Page
Seite 616 (sequence 26)
Language
German
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616 Die Schuidennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). solche mit ihrem ganzen Vermögen für deren Einlösung haftete. Aus freiem Antriebe boten sie ihnen sogar die Kapitalien an. Die Vorsteher und Ältesten der Gemeinde gingen dann zumeist in folgender Weise vor: Sie prüften zunächst die jeweiligen Bedürfnisse, um zu erkennen, ob es notwendig oder wenigstens nützlich wäre, die Anleihe zu machen. Wurde es für angezeigt erachtet, so berief man eine Versammlung der ersten Familienhäupter, der Bericht erstattet wurde; alsdann wurde eine Resolution ausgefertigt, nach der die Vorsteher ermächtigt wurden, die angebotenen Gelder anzunehmen und darüber einen Akt ausstellen zu lassen. Die Form dieser Aktenstücke lautete gleichmäßig für alle Gläubiger. Die Vorsteher und Erwählten der Gemeinde waren es, die, allein durch die vorausgegangene Resolution, deren schriftliche Ausfertigung dem Aktenstück beigefügt wurde, bevollmächtigt, Unterzeichneten. Somit waren sie Verpflichtungen eingegangen in ihrem Namen, sowie in dem aller einzelnen Gemeindeangehörigen von Metz und ihrer Nachfolger unter solidarischer Verbindlichkeit einer für den andern und ein jeder für alle. So wurden für die Gemeinde große Geldsummen flüssig gemacht. Allein wenn man gehofft hatte, auf diese Weise jeglicher Geldverlegenheit endgültig enthoben zu sein und allmählich mit dem Erlöschen dieser Jahresrenten zu normalen Verhältnissen zu gelangen, so sah man sich getäuscht. Denn die Lasten wuchsen ins Ungeheure, ganz besonders seit der Verhängung der Brancassteuer, deren Bekämpfung ganz gewaltige Ausgaben verursachte. Infolgedessen nahmen auch die Fehlbeträge von Jahr zu Jahr zu, und so nahm die Gemeinde immer neue Summen in Fonds perdus in Empfang, sodaß naturgemäß auch die Jahresrenten immer höher und höher stiegen, bis sie in den Jahren 1745—1755 eine Höhe von 16—18000 livres erreichten. Allein bis dahin war es wenigstens möglich gewesen,

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