Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 612 (sequence 22)
- Language
- German
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612 Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). dieses. Beamten erkauft, und, was ursprünglich als Geschenk gegeben, wurde später als eine Steuer erhoben. 2. der Amtmann (tieutenant du baiüage) erhielt als Geschenk 60Q livres, und auch diese Gäbe mußte mit der größten Regelmäßigkeit verabfolgt werden, wenn nicht die Gunst dieses Beamten verscherzt werden sollte. 3. der königliche Staatsanwalt erhielt ein Geldgeschenk angeblich für die Armen, und zwar in der Höhe von 150 Metzer Franken im Jahre 1688 und von 225 livres. im Jahre 1745. 4. Ferner hatte man an das Kloster RScollets bis zum Jahre 1790 Kerzen zu liefern, an die Kapuziner das nötige Schreibpapier, an die Predigermönche Geld für Bücher und für verschiedene andere Ausgaben. Dies belief sich auch: auf 150 livres pro Jahr. 5. Für den Durchgang durch das Römertor mußte bis 1790 eine Gebühr bezahlt werden. Um allen Belästigungen aus dem Wege zu gehen, zahlte die Gemeinde eine Pauschalsumme für jedes Halbjahr. Anfangs etwa 2 louis d’or pro- Jahr. Zur Revolutionszeit betrug die Steuer 80 livres. 6. Für die Straßenreinigung in dem ghettoartigen- Judenviertel, wenn auch die polizeiliche Aufsicht sich nicht dorthin erstreckte, mußten die Juden die Kosten aufbringen.. Diese stiegen von Jahr zu Jahr und betrugen 1740 310 livres. Im Jahre 1741 wurde diese Ausgabe auf Antrag des. Intendanten der Provinz, des Herrn de Greil, der Gemeindeerlassen, weil sie auf ihre Kosten damals die Mauern des Rhein portstaden wiederauf baute, wobei sie viele Häuser ankaufen und niederreißen Heß. Die Kosten für die Straßen־- reinigung übernahm die Stadt. 7. Für die in ihrem Viertel aufgestellte Wache hatten sie die Kerzen zur Beleuchtung und das Holz zur Heizung zu liefern. Dies bedeutete anfangs eine Ausgabe von 13, im Jahre 1750 eine solche von 42 livres. Diese Steuer;