Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 607 (sequence 17)
- Language
- German
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Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1797—1854). 607 3. Gebäude Steuer. Auf der Gemeinde als solcher lastete ferner die G ebäudesteuer, und; zwar sollte diese fünf Prozent des Mietswertes betragen. Statt dessen wurde im Jahre 1788, wiewohl die meisten Häuser, von wenigen abgesehen, kaum einen Mietswert von 200 Livres aufzuweisen hatten, und die Eigentümer, die sie fast alle selbst bewohnten, kaum in der Lage waren, von ihrem kärglichen Einkommen für diese Abgabe etwas zu erübrigen, eine Grundsteuer von 30 Livres pro Haus, also[für einen Mietswert von 600 Livres, berechnet, für die 130 oder richtiger — die Synagoge, Betsäle und Schlachthaus abgerechnet — 115 Häuser eine Summe von 3465 Livres. 4. Frohnsteuer. Seit der im Jahre 1567 wieder erfolgten Niederlassung der Juden in Metz sind sie zu den Frohnarbeiten herangezogen worden. Von 1600—1610 mußten sie hierfür eine Gebühr von 600 livres bezahlen. Das machte für eine Familie im Jahre 1603, als 24 Familien zugegen waren, 25 livres. im Jahre 1609, als die Zahl der Familien auf 40 gestiegen war, zahlte eine jede nur noch 15 livres. Im Jahre 1639, als 80 Familien vorhanden waren, betrug die Gebühr 730livres,für die Familie also 9 livres. Wiederholt liefen Klagen ein gegen die Belästigungen dieser Art. Im Jahre 1788 betrug die Gebühr 1391 livres. 5. Abgabe an das St. Nicolasspita 1. Für das im Jahre 1569 von dem Marächal de Vieilleville ihnen wieder verliehene Wohnungsrecht, hatten die Juden die Verpflichtung übernehmen müssen, eine jährliche Steuer von 200 Metzer Franken für die Metzer Krankenpflege aufzubringen. Im Jahre 1634 wurde diese Steuer von dem Metzer Parlament in eine solche von 200 Taler