Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 603 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2829851-2829857-2892503--40753-2892612- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854), 603 weitreichenden Einfluß rechnen zu können und nahmen die alten Prozesse gegen die Juden wieder auf. Diese sahen endlich ein, daß, so begründet nuch ihre Beschwerde erscheinen würde, sie doch ihrer Sache nur schaden würden. Daher willigten sie endlich ein, alljährlich die Summe von 20000 Livres an den Herzog von Brancas und die Gräfin von Fontaine zu zahlen. Hierfür erklärte sich der Herzog bereit, ihnen die Bestätigung ihrer alten Freibriefe sowie ihrer Privilegien zu verschaffen. Und in der Tat, am 9. Juli 1718 wurden ihnen neue Freibriefe ausgehändigt, die zur Zahlung der Steuer von 20.000 Livres auch die Juden des platten Landes heranzogen, was die Juden von Metz um ein Drittel entlastete. Im Jahre 1735 unternahmen es die Juden von neuem, diese ungerechte Taxe von sich abzuwälzen und wandten sich an König Ludwig XV. Allein es war vergebens. Im Jahre 1739 (wohl beim Ableben des Herzogs) lief eine neue Eingabe ein, die zur Folge hatte, daß ihnen der Erlaß dieser Steuer nach Ablauf des in den Freibriefen vorgesehenen Termins in Aussicht gestellt wurde. Mit um so größerem Nachdruck erneuerten die Metzer Juden ihr Gesuch an den König, als im Jahre 1743, nach Ablauf der eben erwähnten Frist, bei der Erneuerung der Freibriefe die Brancassteuer auf weitere dreißig Jahre verhängt werden sollte. Doch auch dieser Versuch war erfolglos. Erst die große Revolution brachte die ersehnte Entscheidung. Ebenerwähntes Gesuch an den König vom Jahre 1743 (1746?)1j gibt uns eine so eingehende Schilderung von der schweren Steuerlast, unter der die Gemeinde so furchtbar zu leiden hatte, daß sie verdient, dem Wortlaute nach hier wiedergegeben zu werden: י) Vgl. Consistorialarchiv vNr. 117. Dort wird das Jahr 1746 als Datum des• Gesuches angegeben, und wenn man berücksichtigt, daß diese Taxe im Jahre 1715 nnä zwar auf 30 Jahre verhängt, :so wird man •sich wohl , endgültig• für •das Jahr 1746 ■entscheiden ■müssen.