Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 601 (sequence 11)
- Language
- German
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Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). 601 Statthalters, des Königs und der Präsidenten der Pariamente. Darum beschlossen sie, sehr hohe Summen an diese Beamten zu bezahlen1). Und um nicht den Anschein zu erwecken, als wenn sie unbescholtene Beamten zu bestechen versuchten, verpflichteten sie sich, im Einvernehmen mit denselben, alljährlich an den Herzog von Brancas, den Schwiegersohn des Parlamentspräsidenten, und an die Gräfin von Fontaine, die Tochter des Herrn von Givry, des Statthalters des Königs, sehr beträchtliche Geldgeschenke zu zahlen. Allein mit dem Tode des Parlaments- Präsidenten und des Statthalters des Königs stellte die Gemeinde diese Geldgeschenke an den Herzog von Brancas und die Gräfin von Fontaine ein. Vergebens waren die Bemühungen, von dem König Ludwig XIV. die Wiederher- Stellung dieser Geldgeschenke in der Form einer obligatorischen Taxe zu erwirken; der König war hierfür nicht zu haben. Als jedoch nach dem Tode des Königs unter der Herrschaft des Regenten der immer mächtiger werdende Einfluß der Höflinge sich geltend machte, verband sich die Gräfin von Fontaine zur Verfechtung ihrer gemeinsamen Interessen mit dem Herzog von Brancas, der ein Günstling des Herzogs von Orleans war. Die Gräfin wollte sogar, um den Herzog desto mehr für ihre habsüchtigen Pläne zu gewinnen, mit einem Drittel der auf ihren Anteil entfallenden Gesamtsteuer sich begnügen. Doch dieses Opfers ihrerseits bedurfte es kaum, weil der Herzog, der im allgemeinen in Geldangelegenheiten sich nie zu spröde erwies, den Ausfall der Einkünfte seitens der Metzer Juden schwer vermißte und wohl von selber vorgegangen wäre. Die beiden erreichten vom Regenten was sie wollten, und die zu diesem Zwecke erlassenen Freibriefe vom l) Diese Summen werden in den Urkunden des Metzer Bezirksarchivs, die ich benützen konnte, mit 5000 Frcs. berechnet. Neben dem Statthalter wird dabei noch der Bischof genannt.