Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 596 (sequence 6)
- Language
- German
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596 Die Schulden not der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). in den christlichen Kirchen mitanzuhören, bei einer Strafe von 40 sold., falls sie dort fehlen sollten. Mit dem Tode des M&rächal von Vieilleville trat für die Juden leider wieder ein Rückschlag ein. Durch Verfügung des königlichen Statthalters von Thäval vom 6. Feber 1574 erfolgte abermals ihre Ausweisung aus Metz. Ob jedoch die Ausführung dieses Dekrets stattgefunden hat, bleibt dahingestellt, es sei denn, daß sie von den Metzer Bürgern sofort wieder zurückgerufen oder von selbst bald darauf zurückgekehrt sind. Denn von Heinrich III. erfahren wir, daß er nicht nur ihre Privilegien bestätigte, sondern das Wohnungsrecht auf 8 Familien ausdehnte. Unter Heinrich IV., der ihnen unter dem Datum des 24. März 1603 ihre Freibriefe ausstellte, wurden die Verbältnisse noch günstiger. Im Jahre 1595, in dem 20 jüdische Familien in Metz sich zusammengefunden hatten, trat die ehemalige jüdi sehe Gemeinde Metz wieder ins Leben. Sie wählte wieder einen Vorstand, den sie mit der Bewachung ihrer religiösen und materiellen Interessen betraute. Eine Urkunde über jene Wiederbegründung der Gemeinde, wie sie der Regierung vorgelegt wurde, ist von Abraham Cahn veröffentlicht worden1). Zwar fehlte es in der Folgezeit seitens der Metzer Bevölkerung nicht an Versuchen, die Lage der Juden in Metz zu erschweren, ihre Zahl zu verringern, ihnen die Geldgeschäfte unmöglich zu machen, ja sogar ihre Vertreibung zu erwirken. Aber sie fanden Schutz bei den französischen Königen, die ihnen ihre Freibriefe stets erneuerten. König Heinrich IV. sprach ihnen sogar in den oben erwähnten Freibriefen seine Anerkennung aus für die Dienste, die sie dem König und der Armee geleistet hatten.*) Die Statthalter des Königs, die Gouverneure, ließen J) Vgl. Archives israeliles, le rabbinat de Metz, von 1567—1871,. ») Clement, S. 29.