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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 5 · p. Seite 597

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 5
Article
Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz
Date
1913-01-01
Page
Seite 597 (sequence 7)
Language
German
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Die Schuldennot der jüdischen Gemeinde Metz (1791—1854). 597 ihnen volle Gerechtigkeit zuteil werden, so der Herzog d'ßpernon, der die ihre Ausweisung fordernde Bevölkerung durch den Hinweis auf ihre Unentbehrlichkeit, zumal bei den damals bestehenden Geldverlegenheiten, beruhigte. Mittlerweile waren die 20 Familien auf 58 gestiegen, denen d’ßpernon das Wohnungsrecht zwar bewilligte. Den Zuzug von benachbarten oder ausländischen Juden anders als auf dem Wege der Verheiratung verbot er jedoch. Diese Ordonnanz vom 17. Januar 1614 brachte außerdem noch eine höchst wertvolle Bestimmung, insofern durch sie den Juden von Metz ein eigenes, fest abgegrenztes und abgeschlossenes Viertel angewiesen wurde, wo sie berechtigt sein sollten, gegen eine jährliche Abgabe an den König für jedes von ihnen erworbene Haus Grundbesitz zu erwerben. Es war dies das Viertel von St. Ferroy. ln dem Jahre 1619 ward ihnen die Ermächtigung zuteil, einen Friedhof anzulegen1). Die ihnen bewilligten Vergünstigungen mehrten sich stets, die Zahl ihrer Familien durfte sich weiter erhöhen, zunächst bis auf 76, dann auf 96 usw. Sie waren berufen, immer größere Dienste der Stadt zu leisten, besonders in den Kriegsjahren, in denen sie den Pferdebedarf zu decken und mit ihren Geldmitteln allen finanziellen Schwierigkeiten der Stadt zu begegnen wußten, ln den Jahren der Teuerung (1698 und 99) waren sie es gewesen, die auf ihre Rechnung Tausende von Säcken Getreide aus Frankfurt a. M. kommen ließen, auf daß der Vorrat nie versage. Man konnte daher nicht umhin, ihren großen Nutzen für die Stadt, ihre bienstbeflissenheit, ihre Gewandtheit, überhaupt ihr Bestreben, für das ihnen bewiesene Wohlwollen sich dankbar zu erweisen, anzuerkennen. Gewonnen war ihnen die Huld der Könige, die ihnen ihre Privilegien erneuerten und erweiterten. König Ludwig XIV. erwies ihnen ganz besondere Auf- J) Vgl. meine Arbeit in der Revue des Etudes juives Nr. 162, April 1906: cimetieres isr.

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