Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 582 (sequence 16)
- Language
- German
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582 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. uncf die bürgerlichen VerhsUtnjsse der Juden betrafen, lediglich den jammern unterstellte*)!. Indessen drängte sich die Auffassung, daß man nicht wie• bisher.fortwurstein und von F^IJ zu Eall .entscheiden könne, immer gebieterischer auf, rangierte dpch ein Bericht des Ministers y. Buchhoftz, des sfidpreußischen Oberpräsidenten, den Juden unter die unzufriedenen Elemente des Landes, da es ihm an Erwerb fehle und ihm die Abgaben zu schwer fielen*). Sp wurde denn Ende 1796 zur Organisation der Finanzadministration in Südpreußen eine siebengliedrige Kommission niedergesetzt, unter deren Aufgaben nicht zuletzt die Qrdnung und Neugestaltung des Judenwesens figurierte. Zu ihr gehörten neben! dem Großkanzler von Goldbeck, einem rpsenkreuzerischeti Gesinnungsgenossen Wöllners*), und drei Geheimen Finanzräten Männer wie Siruensee, der 1793 die engherzige Petition der Pösener Kaufmannschaft zu Falle brachte* * * 4 *), Schrötter, der 1791 einen judenfeindlichen Auftrag des Generaldirektoriums eigenmächtig zu rektifizieren kein Bedenken trug?), endlich Hoym, der eben noch im Juni 1796 bei einem an sich gut gemeinten Vorstoß der Breslauer Reformer ein feines Verständnis, eine diplomatische Rücksichtnahme auf die Masse der Juden bekundet hatte6). Die instruktipn, welche ») N. G. O. IX, 1795, Nr. 76, S. 2713 f., 2723 f., X, 1797, Nr, 18, S. 955 f., vgl. das Reglement für den Justizmagistrat der Haupt- Stadt Warschau vom12 :׳. Juli 1796, dessen Tit. I, § 8,1 die in Warschau wohnhaften Juden der Gerichtsbarkeit des!Stadtgerichts unterwarf und liurdie^spgenänntenlRitualsachen dem Rabbi^urid" dessen ÄsseSSoribus hächgewissenzu seinerzeit näher festzusetzenden Bestimüiüngeh Subordinierte, N. C. C. X, 1796, Nr. 75, S. 485 f. ' " *) Phillppson |1, 5•?26 f.?) Das. S. 55, 60. 4) s. oben S. 480, vgl. S. 98, Anm. 3. ‘) s. oben S. 363 f. s) Frendenthal, S. 523 ff. Ebenso vorsichtig.....und zurfickhaltend verfuhr Hoym etwa gleichzeitig in SüdpreuSen seihst. Obschon auf eine Anfrage die Posener Altesten am 27. Jan. 1795 eine Änderung