Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 583 (sequence 17)
- Language
- German
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Die Judengesetzgebung Friedlich Wilhelms II. 583 der Geheime Kabinettsrat Menken im Namen des Königs für die Kommissibn ausarbeitete, ließ etwas von dem ״Geiste des Gerteräldirektoriurris verspüren. Sie ״zielte : auf 1eine Verminderung - der kulturfeindlichen Menge der Juden; schlug für sie ein starkes Schutzgeld vor; wies jedoch die solidarische Haftbarkeit als veraltet und barbarisch 1äb0 und betonte, daß Billigkeit und Menschlichkeit in der Behänd-״ lung vorwalten müßten1 *). Die Zusammensetzung ־der Kommission macht es verständlich, daß sich1 das Schauspiel wiederholte, das sich im Jahre 1791 zwischen dem Generaldirektorium und der Königsberger Kammer abge* spielt hatte : es wurde jetzt durch den allgemeinen ״Zu-־ satz der Instruktion für die Methode der Judenpolitik wesentlich erleichtert. Der KommissionSbericht vöm 9.5Februar 1797 plädierte für Beibehaltung 1 der Juden/ die bei ״der Besitzergreifung im Lande gewesen seien, mit Ausnahme' derjenigen, welche sich nicht zu einem tätigen5 festen Gewerbe bequemten/ferner für Vermehrung ihrer Nahrurigs־ quellen, zumal Eröffnung des* Ackerbaus, für Einrichtung guter Schulen, Abschaffung der fabbinischen Jurisdiktion aüch in rituellen Fragen, Vermeidung jeglicher solidarischen Verpflichtung, sogar hinsichtlich der Gemeindeorganisätiori; Verminderung der Synagogen. An besonderen Abgaben wurde nur ein Rekrutengeldzum Ersatz für den״ Militär■■* dienst und eine geringfügige Nebensteuer zur Besoldung des Gemeindepersonals vorgesehen2). Nachdem der König ain 11/ Februar die־ Kommissionsmitglieder seiner Zufriedenheit ׳ versichert hatte,8) wurde das »General-Juden-Regleder unterscheidenden Kleidertracht lür religionsgesetzlich zulässig erklärten, empfahl das ministerielle Schreiben vom 25. Sept. 1797/von Zwäng abznsehen und es mir mit Belehrung zu versnchen/ Landsberger, Förderung der Emanzipation usw. a. ä. O. S. 92. >) Allg. Ztg. d. j. S. 236, Philippson II, S. 198 f. 2) Allg. Ztg. d. J. S. 236 f, s) Ib. S. 237.