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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 5 · p. Seite 581

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 5
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 581 (sequence 15)
Language
German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 581 die sich der Verwaltung Hoyms erfreuten. Das Jahr 1795 mit seiner endgültigen Aufteilung Polens hatte neuerdings in den Landen, die nun der preußischen Krone huldigten, die Zahl der Juden beträchtlich gesteigert. Der Bezirk Warschau, der zu Südpreußen geschlagen wurde, umfaßte ungefähr 31.000 Juden1 2 * * * * *), die Landesteile, welche sich zu der Provinz Neu-Ostpreußen zusammenschlossen, mochten 40.000 jüdische Seelen mindestens zählen8). Die einheit* iiche Regelung des Judenwesens wurde stets notwendiger, man könnte sich der Wichtigkeit der Aufgabe nicht länger entziehen. Am 16. August 1795 forderte Hoym von der Posener Kammer bestimmte Aufklärungen und Nachweise über einzelne Erleichterungen, die er in Handel und Handwerk, Häuserkauf und Abgaben den Juden zudachte. Sein Reskript schrieb dem Könige die Absicht zu, die südpreußische Judenheit den Wohltaten und Gerechtsamen der christlichen Bürger möglichst nahe zu führen und hierdurch ein Beispiel dafür aufzustellen, daß der jüdische Staatsbürger bei getreuer Pflichterfüllung, die von nationaler und religiöser Eigenart nicht beeinträchtigt werde, keineswegs seiner Religion wegen in Druck gehalten, sondern in gute und möglichst gleiche Nahrungsverhältnisse mit allen Einwohnern im Staate gesetzt werden müsse8). Es war ein erster Schritt, dem baldigst weitere folgen mußten, wenn man bei der Verteilung der Geschäfte zwischen den Landeskollegien in Südpreußen am 15. Dezember 1795, in Neu-Ostpreußen am 3. März 1797 das gesamte Judenwesen nebst allen Angelegenheiten, die den statum politicum 1) A, C. v. Holsche, Geographie und Statistik von West-, Süd- und Neu-Ostpreußen. Berlin Bd. II 1804, S. 427. 2) Allg. Ztg. d. J. S. 236; allerdings regen sich auch hier, da die südpreußischen Zahlen gänzlich falsch sind, gewichtige Zweifel, vgl. v. Holsche, Bd. I 1800, S. 176 und 261 (9. Teil der Einwohner, über 160 Synagogen). s) J. Landsberger, Förderung der Emanzipation usw. (Hist. Monatsblätter f. d. Prov. Posen. 4. Jahrg. Posen 1903), S. 89 f.

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