Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 579 (sequence 13)
- Language
- German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 579 yerschmähie, 'sich nochmals ,die Finger zu verbrehhen. Auch Wöllriers Zurückhaltung war sicher nicht in irgendwie geartetem Antisemitismus verankert; das bekundete er noch in den letzteh Jahren dort, wo er über sein geistliches De■ partement verfügte. Als eine Denkschrift des Pölizeidirektoriüms zu Berlin am 17. Oktober 1795 den Verdacht äußerte, es schlichen sich mehrfach unvergleitete Juden ühd Jüdinnen ein und spiegelten den Übertritt zur christlichen Religion vor, um sich einem Schutzbrief zu verschaffen, da widersprach zwar am 17. Dezember das kurmärkische Öberkonsistorium und wünschte die Beibehaltung der alten Einrichtungen, welche die Proselytenmächerei begünstigten. Das geistliche Departement jedoch, das am 11. Januar 1796 seinen Beschluß faßte, ermächtigte das Polizeidirektörium, des Einwahdes uhgeachtet, die Ausweisung vörzünehtnen und allenfalls die Heimatsobrigkeit der Juden mit ihrer Absicht bekannt zu machen1). Stimmte auch hier WöIIners Ministerium äußerlich mit einem Anträge des Generäldirektoriums zusammen, so darf man doch beiden fast entgegengesetzte Motive unterschieben. Ergriff dieses die Gelegenheit, seine Antipathie gegen die fremden Juden gewohnheitsgemäß zu betätigen, so schwebte jenem, wie es schon früher wiederholt ah den Tag gelegt2), mehr der Schutz der jüdischen Religion vor, auf deren Verrat man damals noch keine Staatsprämie setzen wollte. Allseitig im Stich gelassen, ohne Schutz und Deckung dem Gegner preisgegeben, fochten die Vertreter der Juden- Schaft für eine verlorene Sache, als sie noch ein letztes Mal ihre Kräfte zusammenrafften. Es verdient als Charakteristikum angemerkt zu werden, daß der Preis, um den sie stritten, wieder nicht die große, prinzipielle ReformsäcHö, sondern ein noch Weit bescheideneres, gerihgefes Desiderium war, daß übrigens auch hier von dem bläihen ') L. Geiger, Vor lÖO Jahren (Ztschr. üsw. III, 1389),'S. 231 f. s) s. oben S. 367 f.