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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 5 · p. Seite 578

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 5
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 578 (sequence 12)
Language
German
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578 Die Jadengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. schaffene, gewissenhafte;; Amtsführung lobte und mit״ Vergnügen die Versicherung seines Beifalles dem der Allgemeinheit anfügte;: wie er sich ferner: am!,?.Januar 1797 bei ebendemselben für einen. Neujahrsglückwunsch mit herz■ lieber Erwiderung bedankte!). Auch « auf Wöllner, der so manches Mal sein Ansehen ” eingesetzt und des Königs schlummernde Tat• kraft geweckt hatte; war kein: .Verlaß mehr. Der Verlauf des französischen Krieges hatte seine Stellung gewaltig erschüttert.׳Gegen: seine fußfällige Bitte war man zu Felde gezogen; die schwierige Finanzlage hatte nicht vermocht, einen zweiten Appell, den er für den Frieden ,einlegte, vor Ungnädiger Abweisung-zu bewahren; sogar als er seinem brieflichen Ausdruck zufolge zum dritten Mal als treues Tier zu den Füßen seines guten, ach zu guten Herrn gekrochen kam, um nunmehr ruhig sterben zu können, fand er; kein Gehör* *). Im Frühjahr 1794 bürdete Friedrich Wilheim die Schuld an der Unwirksamkeit des Religionsedikts Seiner Eitelkeit und Schwäche auf, bedrohte ihn mit Amtsehtsetzung; und wenig fehlte, so kündigte er ihm die Freundschaft auf: allein schleuniges, fügsames Nachgeben sicherte Wöllner sein Ministerium8). Trifft es zu, daß der bisher allmächtige Günstling, der zweifelsohne, mit hervorstechender ־Begabung schlimme Charakterfehler verband, es; -bei ■seinem Eigennutz und seiner Herrschsucht nicht liebte; sich für Reformen zu engagieren, deren Hemmnisse ihm persönlich unangenehm undgefährlich werden konnten4), so versteht; man um so besser, warum er es jetzt schließllich ״ ») Jährb. d. -preuß. Monarchie; Jahrg; 1798; % Bäi Berlin 1798, Si438־ f;; vgh Geiger II, S. 145, der die also datierten Kabinettsordres-auf Friedrich Wilhelm III. bezieht. - י) Prutz, S. 304, 311, 318, Philippson II, S. 109 f. »)PfUti, S. 263 f. : *) Philippson I, S. 87,164, 459;״ Philippsons Urteil über Wöllner ist in seiner Allgemeinheit, wie gerade die judensache zeigt, za scharf und pointiert.

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