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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 5 · p. Seite 577

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 5
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 577 (sequence 11)
Language
German
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577 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. die, am 24. November zur Einigung angegangen, beinahe anderthalb Jahre verstreichen ließ, bis sie am 2. Juli 1797 ihr Votum einlieferte, erhöhte noch den Zwiespalt, da ihre eigenen Mitglieder sich in verschiedene Parteien spalteten. Das Justizdepartement änderte unschwer seinen Sinn, und als es am 10. Juli den Antrag stellte, man möge dem Hader ein Ende setzen, indem man alles beim alten lasse, fiel ihm das Oeneraldirektorium freudig bei. Es vollbrachte eine besondere Leistung dadurch, daß es die Beantwortung der Angelegenheit weit über den Tod des regierenden Königs hinaus bis in den April 1798 zu verschleppen verstand1). Ein Immediatgesuch an die gepriesene Liebe des Monarchen, unter dem 11. September 1795 eingebracht, fruchtetete nicht das mindeste2 3 *). Es war wohl weniger, wie man behauptet hat, mystischer Hang zu Spuk- und Geisteraberglauben, ängstliche Buchstabenfrömmigkeit oder greisenhafter Sinnenreiz, die seine Zuneigung den Juden entwandt hätten8). Der jugendliche Reformeifer, mit dem er die Regierung antrat, war längst zerstoben, Sturm und Drang, die ihn reizten, von allen Maßnahmen seines Vorgängers das Gegenteil in Angriff zu nehmen, hatten vor den Realitäten des nüchternen Lebens nicht standgehalten: Friedrich WHheim war zermürbt und gealtert, er ließ die Dinge gehen, wie sie wollten. Wenn er der Judensache sein Interesse entzog, so teilte sie ihr Schicksal mit einer stattlichen Reihe anderer Reformen, für die er sich voreinst nicht minder feurig begeistert hatte. Seine Gleichgültigkeit entsprang keiner Feindseligkeit. Er zeichnete den einzelnen Juden immer noch , gern mit seiner Huld aus, wie er am 21. September 1796 an den Oberlandesältesten Jakob Moses eine schmeichelhafte Kabinettsordre richtete, die dessen recht- 0 Geiger I, S. 140, II״ S. 175 f., Allg. Ztg. d. J. S. 235. ä) Allg. Ztg. d. J. S. 235. 3) Das. S. 236. Monatsschrift, 57. Jahrgang. 37

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