Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 568 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829851-2829857-2892502--40717-2892577- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
568 Die judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. der Ausübung jedes Gewohnheitsrechtes gleichviel, ob es gegen christliche Interessenten offensichtlich verstieß, deren Beschwerde ungeniert auf den Rechtsweg abgeschoben wurde, gleichviel, ob es sich dabei um Mehlhandel oder Schneiderhandwerk drehte1)—geschweige denn, daß man versucht hätte, gegen ein nachweisbares Privileg zu verstoßen : wurde doch unter Mitwirkung des Justizministers von Danckelmann der Posener Gemeinde ihre Jurisdiktion, unabhängig vom Stadtgericht, belassen und, ihren Bitten und Auskünften Rechnung tragend, am 15. Mai 1794 ein Sondergericht konstituiert, dem außer einem Kriminalrat und einem Auskultator der jüdische Syndikus als Beisitzer, wenn auch nur mit beratender Stimme, angehörte8). Und noch mehr! An einer wesentlichen Stelle besaß man die Kühnheit, das altgeheiligte System zu durchbrechen, das im Bereich des Generaldirektoriums als unverletzlich und unerschütterlich galt. Man zeigte den Wagemut, im Medizinalwesen Juden mit Beamtencharakter auszustatten. Den Anstoß gab die Bewerbung des Dr. Frankenstein in Lowicz um eine Physikatsstelle, die allerdings zunächst abschlägig beschieden wurde, da man die bigotte, intolerante Gesinnung der Einwohner fürchtete. Noch bevor einer der angesehensten polnischen Edelleute sich für den Petenten ins Zeug legte, hatte der Minister Vbß prinzipiell die Not- Wendigkeit anerkannt, bei Unzulänglichkeit geschickter Ärzte von christlicher Religion zu jüdischen Ärzten seine Zuflucht zu nehmen. Der Fall, der im Mal aktuell geworden war, wurde zwar im November wieder vertagt und bis zur Einrichtung des Posener eollegium medicum3) suspendiert4). ') Bloch S. 603,625 f. u.626 f. Vgl. Lewin, Juden in Lissa, S. 164 £-י .* *) Das. S. 349 f., 385 t, 598 ff., 617 ff. *) Das erste ärztliche Mitglied, das diesem angehörte, Dr. Wolff, war übrigens ein getaufter Jude, s. Bloch, S. 631 und Davidson, Bürgerliche Verbesserung a. a. O. S. 99. <) Bloch, S. 630, vgl. S. 624 und 640.