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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 4 · p. Seite 502

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 4
Article
Erwiderung
Date
1913-01-01
Page
Seite 502 (sequence 2)
Language
German
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502 Erwiderung• Nathan, dem Babylonier finden usw. (s. Monatsschr• 1911, S. 704—705). Es ist darum kein Grund, mit Herrn Karlin die Stelle im Traktate Soferim, nach welcher eine Versammlung von sieben Mitgliedern als *Edafa« galt, als späte Interpolation zu erklären. Für die Annahme des Herrn Karlin, daß »die Gemeinden in Palästina stark zurückgegangen, und es oft vorkam, daß es fast unmöglich war, zehn erwachsene Personen an einem Orte zu finden, und man die Zahl bei dem öffentlichen Gottesdienste darum zu vermindern suchte«, fehlen uns die Quellen. Wir wollen nun die vorhandenen, uns überlieferten Quellen im Talmud überprüfen. In Sanhedrin 7 b lautet die von mir angeführte Stelle: רב דיונא כי הוד. אתי דיכא לקמיח מיכנף ומייתי עשרה רבנן מבי רב אמר כי היכי דלימטיי שיבא מכשורא♦ Ich habe daraus geschlossen, »daß das kleinste Richterkollegium nach der Auffassung der babylonischen Atnoräer nicht immer aus drei Personen bestanden hat« (S. 37). Herr Karlin sagt aber: »Nach Funk war in Babylonien die stete Richterzahl 10« (S. 26). Das habe ich nicht gesagt. Lebte doch Samuel in Babylonien, der auch den Urteilsspruch eines Zweirichterkollegmms für gültig erklärte, und auch R. Nachman lebte in Babylonien, der von sich sagt: דעי ממונות ביחידי p אנא (Sanhedr. 5 a). Daß aber R. Huna zehn Schriftgelehrte um sich versammelt haben soll, »um seinen Beschlüssen dadurch eine Autorität zu verschaffen« ist eine Auffassung des Herrn Karlin, die nicht zu begründen ist. Es handelt sich ja nicht um Beschlüsse, sondern um gewöhnliche Zivilprozesse. R. Huna begründete ja auch seine Handlungsweise ausdrücklich: »Damit ihn »nur ein Span vom Balken« treffe«. Von einer Sitte im allgemeinen, Beschlüsse vor zehn Personen mitzuteilen, (Karlin gibt keine Quelle für diese »Sitte im allgemeinen« an; er dachte vielleicht an den Lehrsatz: אין פוחתין בבלה פחות מעשרה Baba b. 12 b, wo aber nur von מ6^^0זת611^בלה die Rede ist) ist keine Rede. Es ist wohl ganz überflüssig, noch auf Maimuni zu verweisen, der auf Grund unserer Stelle ein Zehn-Richterkollegium einführte, also die Stelle selbstverständlich auch nur in unserem Sinne auffaßte. Die von Karlin zitierte Stelle Horajot 3 b hat mit unserer Stelle nichts zu schaffen, da es ja dort nicht heißt, daß man zu Gerichtssitzungen 100 Mitglieder sammelte; das מיבניף ומייתי ist ja das beweisende. Auf die Erörterung des Herrn Karlin über die Zahl 10 oder 11 möchte ich erst nicht näher eingehen. Selbstverständlich war die Zehnzahl außer dem Vorsitzenden gemeint, wie es ja auch Maimuni aufgefaßt hat. Daß die Zahl auch dann auf 10 =) עדה) zurückgeführt werden kann, beweist ja die erste Mischna in Sanhedrin: ומדן לקטנה שהיא של עשרים ושלשה שנאמד ושפטו העדה והצילו -העדה עדה שופכ&ת ועדה־־מצלת הרי י. כאן

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