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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 4 · p. 501

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 4
Article
Erwiderung
Date
1913-01-01
Page
501 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Erwiderung. Noch eisunal die Mitgliederzahl der Gerichtshöfe zur Zeit des zweiten Tempels. HerrJ. A. Karlin hat im ersten Hefte der Monatsschrift (1913, 24—31) gegen meine in dieser Monatsschrift (1911, 33 ff. und 699), veröffentlichten Aufsätze, in welchen ich eine »Übereinstimmung« zwischen den Angaben des Josephus und denen des Talmuds über die Zahl der Gerichtshöfe herzustellen versuchte, Folgendes ausgeführt: »Wenn er auch die Spuren der Einrichtungen, wie sie nach Josephus im jüdischen Volke bestanden haben, bei R. Jehuda ba־Nasi vorfindet, so steht doch dem gegenüber, was ein früherer Tanna R. Jose von den alten Einrichtungen in Jerusalem in Form einer alten Tradition ganz übereinstimmend mit den letzten Auffassungen der talmudfschen Quellen erzählt«. Dem gegenüber verweise ich auf die von mir (S. 36) zitierte älteste halachische Quelle, Mechilta zu Exod. 22,8, nach welcher nicht der jüngere Tanna R. Jehuda ha-Nasi, sondern der angesehenste Zeitgenosse R. Joses, nämlich R. Me*ir, jene Tradition lehrt, nach welcher die kleinen Gerichtshöfe nicht aus drei Mitgliedern bestanden haben. Ich habe die Mechilta dazumal nicht wegen des höheren Wertes zitiert, den die Überlieferung dadurch in meinen Augen hat, daß sie von dem um einige Jahrzehnte älteren Tanna gelehrt wurde. Ob R. Mei’r oder R. Jehuda ha-Nasi diese Tradition lehrte: die Tatsache steht fest, daß es kleine Gerichtshöfe gegeben haben müsse, die nach der angeführten Tradition nicht aus drei Mitgliedern bestanden haben. Solche Traditionen können — wenn man die Kürze der Zeit bedenkt, welche die Tradenten von dem Untergange des jüdischen Staates trennte — nur auf Tatsachen beruhen. Wir müssen doch mit der veralteten Methode brechen, spätere Traditionen als wertlos zu betrachten oder gar als Interpolationen zu erklären, wie dies Herr Karlin ohne weiteres tut Wer die späteren Quellen mit den alten und ältesten vergleicht, wird oft die Tatsache wahrgenommen haben, daß gerade spätere Quellen sehr richtige Überlieferungen über alte Einrichtungen haben. Ich verweise nur auf die im ספר השטרות erhaltenen uralten Verträge, die älter sind als der Talmud, auf die Einrichtungen, die wir bei R.

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