Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 363 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 463 doxie sekundierte im April 1792 der extreme Liberalismus mit den in Halle erschienenen »Freimütigen Oedanken über die vorgeschlagene Verbesserung der Juden in den Preußischen Staaten von einem Juden mit Zusätzen eines Christen.« Das Vorwort wollte nur einen Wink geben, was geschehen müsse, wenn die Gnade des menschenfreundlichen Monarchen nicht mißbraucht werden solle. Es hielt es für unweise, dem Kranken schon stärkende Mittel zu reichen, der noch der abführenden bedürfe, warnte vor der Überlassung der religiösen, sittlichen Reformation an die einzelnen, da mit der Naturalisation nicht alles getan sei, und plädierte für die Abschaffung des Zeremonialwesens, um die Juden zuerst der Gnade des Monarchen empfänglich, der so lang entbehrten Rechte wieder fähig zu machen1)• Der anonyme Aufsatz verwahrte sich dagegen, die einsichtsvollen Männer zu tadeln, die sich nun einmal vorgenommen hätten, die Nation insoweit umzubilden, daß sie der Gesellschaft brauchbare Mitglieder liefern könnte; aber trotz ihres einleuchtenden Verdienstes, trotz ihres lobenswürdigen Eifers für die gute Sache habe ihr allzu großer Enthusiasmus Schwierigkeiten übersehen, die vor der Ausführung des wohltätigen Planes notwendig gehoben werden müßten. Es scheine fast, als hätten diese Männer dabei nur auf ihresgleichen, das will sagen, den bei weitem kleinsten Teil, Rücksicht genommen, als habe man nur daran gedacht, was man aus der Nation machen wolle, nicht, ob sie auch schon zubereitet genug sei, um das sein zu können. Bei diesen Umständen müsse die Kur, welche man vornehmen wolle, immer nur palliativ bleiben wie ein Pflaster auf einer Wunde, die nicht durch Pflaster zu heilen sei.8) Die Fragen, ob der Jude als Jude, sofern er Professionist und Soldat werde, dem Staate nützlicher oder für sich selbst glücklicher werde, wurden unbedenklich verneint, weitläufig ‘) Freimütige Gedanken usw. S. 4, 7. י) a. a. O. S. 8 f.