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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 4 · p. Seite 415

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 4
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1913-01-01
Page
Seite 415 (sequence 22)
Language
German
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Eine unbekannte jüdische Sekte. 415 zwei Zeugen möglich ist* 1). Nach der Halachah2) ist der einzelne Zeuge nicht dazu verpflichtet, aber aus den verschiedenen Gründen, die bei den Karäern für diese Verpflichtung sich finden, geht mit ziemlicher Gewißheit hervor, daß an eine Benutzung unserer Schrift in diesem Falle seitens ihrer nicht zu denken ist3). Wiederum nähert sich die Ansicht der Halachah4) der unserer Schrift —15,1— mit Bezug auf die Verwerflichkeit des Schwures beim Namen Gottes, während die Karäer diesen Schwur sogar für solche Fälle einführten, wo die Rabbaniten überhaupt jede Schwurform für überflüssig und daher verwerflich halten, wie z. B. bei der Ehevollziehung5). Anderseits erklären die Karäer, daß Meineid mit Tod6) *) Hadassi 104c bemerkt, daß auch durch das Zeugnis eines Zeugen der Wahrheit gedient wird, was er 131c näher damit begründet, daß es zu einem Geständnisse des Schuldigen führen kann, in welchem Falle das Recht seinen Lauf nimmt Nahawendi lb und 1 c lehrt, daß ein einzelner Zeuge nicht zeugen darf — ebenso die Halachah —; wenn er aber vom Gerichte dazu aufgefordert wird, dann muß er es tun, und es ist wohl bei ihm an die Möglichkeit eines Geständnisses zu denken. Nach der Halachah würde übrigensein 801cbes Geständnis nichts nützen, da die Regel ist: »Niemand kann sich selbst zum Sünder stempeln«, 2) Vgl. oben S. 176 ff.; vgl, jedoch Scheb. 32a die Ansicht des R. Elieser b. Simon, der mit unserer Schrift teilweise übereinstimmt. 8) Hadassi 1. c.; Mibchar und Keter Torah zu Lev. V, 1; Nicomedi, Edim 194a und Baschjatzi, Schebuot XII, 219. 4) Vgl. oben S. 284 ff. 5) Hadassi 11c, 115c und 128c. An der letzten Stelle wird ausdrücklich hervorgehoben, daß der eheliche Schwur beim Namen Gottes ist, während bei Nicomedi —■ der übrigens zahlreiche Zitate aus den alten karaitischen Schriften über diesen Gegenstand bietet — Naschim VI, der Schwur nicht beim Namen Gottes ist. Die Karäer kennen zwar den Unterschied zwischen einem Schwur und einer Verwünsehung אלה — Nahawendi 2b, 2d, 3a; Hadassi 128c aber auch diese ist beim Namen Gottes, vgl. Nicomedi, Schebuah und Baschjatzi, Schebuah IV. 6) Hadassi 128c; Mibchar zu Exod. XX, 7 und Baschjatzi a. a. O.

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