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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 4 · p. Seite 411

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 4
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1913-01-01
Page
Seite 411 (sequence 18)
Language
German
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Eine unbekannte jüdische Sekte• 411 teten1), Eier eines lebenden Tieres wären als אבר מן החי zu betrachten und daher verboten. Im Kriminal- und Zivilrecht der Karäer finden sich sowohl Übereinstimmungen mit den Lehren unserer Schrift als auch wesentliche Differenzen von ihnen. Die Strafe des falschen Propheten, der Abfall von Gott predigt, ist in unserer Schrift dieselbe wie in der Halachah, Steinigung, während sie nach den Karäern Erwürgen ist* *). Andererseits nähert sich die karäische Ansicht unserer Schrift darin, daß sie gleich dieser — 12, 3 — keine Todesstrafe für den falschen Propheten kennt, der die Entweihung des Sabbaths oder irgend eine andere Gesetzesübertretung lehrt, während die Halachah auch für diesen Fall den Tod vorschreibt. Freilich scheint diese Übereinstimmung nur eine äußerliche zu sein, denn, wie oben hervorgehoben wird, ist diese Milde unserer Schrift einer bestimmten Tendenz zuzuschreiben. Im Prinzip stimmt sie wohl mit der Halachah überein, daß ein Prophet, der irgend eine Gesetzesübertretung predigt, ein Kapitalverbrechen begeht. Die Disqualifikation eines Zeugen unter zwanzig Jahren in Kriminalfällen — 10, 1 — hat wie S. 64 bemerkt wurde, große Verwandtschaft mit der Ansicht Anans, daß die Majorennität erst mit zwanzig Jahren eintritt; man darf aber nicht übersehen, daß diese Ansicht von den andern Karäern vollständig ignoriert wird, für die der gesetzliche Zeitpunkt der Reife das zwölfte Lebensjahr ist3). Die AI- *) Hadassi 89 a, ebenso die Dosithäer. *) Nicomedi כתר תדדה; unter den Rabbaniten vertritt diese Ansicht R. Simon, Sifre Deut. 86 und Targ.Jer. Deut. XIII, 6. Wenn Aron der Älter«, בדור» zu Deut. XVIII, 20 die Behauptung aufstellt, daß der falsche Prophet nur *himmlische Strafe« erleidet, so bezieht er sich nicht auf den Fall, wo derselbe Abfall von Gott predigt. *) Nicomedi, Gan. Eden, Nedarim 172 b, wo auch die Ansicht mancher Gesetzeslehrer angeführt wird, wonach es überhaupt keine Altersgrenze gebe, die individuelle geistige Entwickelung sei allein maßgebend; vgl. auch Hadassi 11 d. Es sei hier auch auf Philo, Al-

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