Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 406 (sequence 13)
- Language
- German
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406 Eine unbekannte jüdische Sekte. solche, daß der Gebrauch fließenden Wassers gestattet ist, während die Karäer es verbieten. Auch bezüglich des Badens teilt unsere Schrift die Ansicht der Rabbaniten im Gegensatz zu den Karäern, die sogar an Feiertagen es verbieten* 1). Wie aus unserer Ausführung zu 11, 9 zu ersehen ist, verbietet unsere Schrift in Uebereinstimmung mit der Halachah nur das Öffnen eines »verklebten« Ge־־ genstandes, während die Karäer sogar das Öffnen eines verschlossenen Gefäßes verbieten2). Das uneingeschränkte Verbot des Fastens in unserer Schrift — 11, 4 — entspricht gleichfalls eher der Ansicht der Rabbaniten als der der Karäer, welche »das religiöse Fasten« gestatten3). Im Mittelalter scheint diese karaitische Ansicht auch unter den Rabbaniten Vertreter gefunden zu haben4). Die Reinheitsgesetze der Karäer unterscheiden sich erst recht von denen in unserer Schrift Die schon bei Anan — Gesetzbuch 48,1; 49, 22 — sich findende Regel5), fassung von מוכן; nur Nahawendi — vgl. oben 84, Nicomedi IX und Baschjatzi XII — vertritt einen sehr erleichternden Standpunkt in dieser Frage, so daß er sogar, abgefallene Früchte gestattet. Daß aber in 10, 22 האובד nicht נשר ist, ergibt sich aus den vorhergehenden Worten כיי אם מן הבוק, wonach abgefallene Früchte verboten sind. l) Vgl. die in den vorigen Bemerkungen angeführten Quellen; vgl. ferner Sahl b. Mazliach 'לקוטי קדמוב, Zusätze 30 oben; Hadassi 135a; 56b und Baschjatzi 46b. 2j Baschjatzi V, 41b gestattet nur das Auf- und Zuschiießen der Türen, aber nicht eines Gefäßes. s) Vgl. die lange Auseinandersetzung darüber bei Baschjatzi, Schab. XI. 4) Vgl. die von Müller 192 הלכות פסוקות angeführten Quellen und meine Geonica I, 96, Anm. 2; II, 261, Nr. 10. 5) Sie wird von allen Karäern akzeptiert, vgl. z. B. Hadassi 107 c, der Anans Worte ausschrieb, was Harkavy z. St. entgangen ist, ferner Nicomedi, Tumah XIV und Baschjatzi XIII, 126 b. Die Behauptung Harkavys, daß Anan diese Lehre den Zaddukäern entnnommen habe, ist oben als auf einem Mißverständnis beruhend, nachgewiesen worden.