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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 3 · p. Seite 368

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 3
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 368 (sequence 6)
Language
German
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368 Die Judeagesetzgebung Friedrich Wilhelms 1L Eltern jüdische Kinder in die christliche Religion aufnahmen1). Noch im Dezember 1793 parierte er einen antisemitischen Vorstoß, der von der Königsberger Universität ausging. Als der akademische Senat auf Veranlassung der medizinischen Fakultät den Antrag unterbreitete, die jüdisehen Studenten, gleichviel ob fremde oder preußische Untertanen, vor der Aufnahme einer strengen Prüfung zu unterziehen und die Beibringung des Zeugnisses der Gemeinde über zureichende Subsistenzmittel oder Unter- Stützungen vorzuschreiben, verfügte das Oberschulkollegium, die auswärtigen seien wie alle anderen Auswärtigen zu behandeln, die inländischen nach der allgemein geltenden Vorschrift zu prüfen Die Entlassung drohte es nur für den Nachweis an, daß das Studium den Vorwand für ein anderes Gewerbe bilde2). Nach alledem dürfte kein Bedenken vorliegen, das Verdienst an der Wiederaufnahme der Judenangeiegenheit Wöllner zuzusprechen. Das Generaldirektorium mochte diesmal merken, daß es nicht geraten sei, den energischen Ernst des königlichen Willens in Frage zu ziehen und in seiner verstockten Hartnäckigkeit zu verharren. Der Entwurf, der von ihm eingefordert wurde, lagerte zweifellos seit geraumer Zeit in seinen Akten, da es ja fortwährend auf den Befehl Friedrich Wilhelms gefaßt sein mußte; es hatte sich darin gefallen, ihn für sich zu behalten und in den Archiven vermodern zu lassen, aus freien Stücken wäre ihm seine Weitergabe nie in den Sinn gekommen. So vermochte es denn den rigorosen Termin der Kabinettsordre einzuhalten: gerade eine Woche verstrich, da langte pünktlich am 24. Januar der Entwurf des Generaldirektoriums an, im ג) Al lg. Ztg. d. J. S. 235. s) Annalen d. Preuß. Kirchen- und Schulwesens. 2. Stück 1796, Berlin, S. 48 ff., Allg. Ztg. d. J. S. 235 f.; zu der geforderten Prüfung vgl. Philippson I, S. 204 f.

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