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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 3 · p. Seite 367

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 3
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 367 (sequence 5)
Language
German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelm« II. 367 Höchst unerwartet und überraschend erschien näralieh am 17. Januar eine strenge Kabinettsordre, die das Generaldirektorium an die frühere Willensmeinung des Königs und seine gemessenen Befehle gleich nach Regierungsantritt erinnerte. Sie drückte den gerechten Unwillen der allerhöchsten Stelle darüber aus, daß nach Verlauf mehrerer Jahre bis zur Stunde nichts zustande gebracht, auch nicht einmal ein Beschluß des Generaldirektoriums befohlenermaßen eingereicht sei, und überließ den Ministern selbst ein treffendes Urteil über ihr Benehmen sowie darüber, wodurch sie den alten Ruhm der preußischen Promptheit im Gang der Geschäfte bei dieser Sache zu behaupten sich getrauten. So gnädig als ernstlich erging der Befehl, binnen acht Tagen den Finalbericht abzustatten1). Der eigenartige Ton der Ordre, der, von schneidender Ironie zu verletzender Schärfe übergehend, absichtlich das Geschütz einer polternden Derbheit auffährt, drängt zu der Vermutung, daß die Mahnung, Entstehen und Abfassung Wöllner zu danken hat, der es liebte, mit ungehorsamen, widersetzlichen Ministern derart zu verkehren2). Umsonst hatte ihm 1789 ein Gegner Dohms seine anonyme Schrift gewidmet3): er bewahrte den Juden nach wie vor sein Wohlwollen. Sein Departement musterte Juden bei der Meldung zur Taufe aufs genaueste und sorgte für die Bestrafung von Geistlichen, die hinter dem Rücken der mutlich war Friedländer auch an der »Sammlung der Schriften an die Nationalversammlung, die Juden und ihre bürgerliche Verbesserung betreffend. Aus dem Französischen.« Berlin 1789 beteiligt; er ist wohl der vom Herausgeber L. B. (Lazarus Bendavid?) in der Vorrede gerühmte »Mann, dessen menschenfreundliche Gesinnungen überhaupt und insbesondere dessen einsichtsvoller Eifer für das Beste seiner Nation allgemein anerkannt wird.« >) Geiger 1, S. 137, II, S. 1671, Allg. Ztg. d. J. S. 219, Philippson I, S. 376. s) Vgl. Philippson passim. ף Geiger I, S. 129, II, S. 158.

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