Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 364 (sequence 2)
- Language
- German
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364 Die Judesgesetzgebung Friedrich Wilhelms II. Zünften, für Reform des Schulbetriebes und polemisierte gegen die unumgängliche Notwendigkeit der alsdann noch bleibenden Ausnahmegesetze, die bloß als ein Uebergang von der härteren zur künftig besseren Behandlung anzusehen seien. Der Korreferent Bernds stimmte im wesentliehen bei, das Plenum der Kammer sprach samt dem Oberpräsidenten v. Schrötter seine Billigung aus, indem es votierte, daß seines Erachtens die Duldung der Juden der Bevölkerung nicht schädlich sei. Dem Generaldirektorium blieb nichts anderes übrig, als die edlen Motive der An־־ tragsteller anzuerkennen, wenn es sich auch natürlich der Kammer nicht anschloß1). Wo es nach Willkür schalten und walten konnte, ließ es dafür seinen judenfeindlichen Gelüsten freien Lauf. Das Reskript vom 3. November 1790 verbot den Generalprivilegierten, ein Approbationsreskript, welches für sie zum Ankauf von Häusern und Grundstücken hinreichte, an ordentliche Schutzjuden zu überlassen, und bedrohte eine Übertretung mit dem Verlust des Privilegs2). Ein Reskript an das Kammergericht vom *) A. Warschauer, Die Erziehung der Juden in der Provinz Posen durch das Elementarschulwesen (Ztschr. f. d. Gesell, d. Juden in Deutschland, Bd. III 1889), S. 31 f.—־ Wenn Schrötter auf den oben skizzierten Brief Hippels in demselben Jahre 1791 in einem kurzen, etwas burschikos angehauchten Billet seine Anerkennung aussprach, jedoch bestimmtere Maßregeln wünschte (abgedr. M. Kaliscb, Die Genossenschaft für Reform im Judenthum. Berlin 1846, S. 54 f., vgl. Geiger II, S. 177 f.), so braucht man darin nicht viel mehr als einen Höflichkeitsakt zu erblicken. ״Schrötter hatten gewiß auch die Schutzjuden in Inowrazlaw 1788 die Erleichterung ihrer Etablierungsbedingungen zu verdanken, s. Louis Lewin, Geschichte der Juden in Inowrazlaw (Ztschr. d. hist. Ges. f. die Provinz Posen, 15. Jahrg. Posen 1900), S. 59 f. Vgl. aber auch die königliche Verordnung vom 2. April 1789 bei A. Heppner u. I. Herzberg, Aus Vergangenheit u. Gegenwart der Juden in Hohensalza. Frankfurt a. M, 1907, S. 7 f. Was Schrötters Stellung zur Judenfrage im allgemeinen anbelangt, so vgl. man nunmehr bei Freund, der jedoch die obigen Zeugnisse nicht kennt, Bd. I, S. 109 ff. u. Bd. II, S. 197 ff. a) Terlinden S. 151 f.