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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 3 · p. 363

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 3
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
363 (sequence 1)
Language
German
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Sie Mengesefzgebung Friedrich Wilhelms U. Von Dr. Reinhold Lewin. (Fortsetzung.) V. Obgleich dies Versprechen ganz allgemein, ohne 10« kale und provinzielle Beschränkung gegeben war, so ließ sich dennoch das Generaldirektorium dadurch kaum an« fechten. Das Jahr 1790 verstrich von ihm aus für die Judenangelegeriheit fast ungenutzt1). Es meinte genug getan zu haben, wenn es im Mai die Ansicht des Grafen Hoym über die Abschaffung der solidarischen Verbindlichkeit und Öffnung der Gewerbe einholte. Je weniger die Antwort, die, bis zum 27. Januar 1791 verzögert, auf die einschlägigen Bestimmungen des schlesischen Reglements verwies* *), der hohen Behörde Zusagen mochte, umso bedachtsamer verfuhr sie, als sie zu einem ähnlichen Zweck alsbald die westpreußische Kammer anging. Ihr erteilte sie den gemessenen Auftrag, die Mittel zu entwickeln, wie am leichtesten und raschesten in der dortigen Provinz die Verminderung der Judenschaft zu bewerkstelligen sei. Der Kriegs- und Domänenrat von Broscovius, der zum Refe* renten bestellt wurde, kümmerte sich um den Befehl nicht, sondern erörterte statt der Verminderung der Juden, die dem Staatswohie zuwider laufe, die Verbesserung ihrer Lage. Er trat für die allmähliche Beseitigung der wichtigsten Beschränkungen ein, für Zulassung zu Ackerbau und *) Die Ausarbeitung des Allgemeine» LaHdrechts, das zuweilen die Juden streifte (vgl. Rönne und Simou, S. 83, Philippson I, S. 316), ging es wenig an. *) Geiger II, S. 168.

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