Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Ein neuentdecktes Grabgedicht einer römischen Jüdin
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 310 (sequence 2)
- Language
- German
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310 Ein nenentdecktes Qrabgedicht einer römischen Jüdin״ 7)0c tiöi praestiferit pietas, 00c vita pubica, 00c et amor generis, 00c odsewantia fegis, coniugii meritum, cuius tiöi gforia curae. 0orum factorum tiöi sunt speranba futura, de quiöus et coutuni maestus sofacia quaerit ln dieser Inschrift tritt, wie bereits Bormann hervorgehoben hat, eine Mischung römischer und jüdischer Eiemente zutage. Die Latinisierung des Namens der Verstorbenen (Jtegina — Tffafßa) und die Wahl des Idioms, der römischen Volkssprache1), zeigen wiederum, wie auch in den Kreisen der stadtrömischen Judenschaft, welche am meisten an der nationalen Sprache und Sitte, sowie den jüdischen Religionsvorschriften festgehalten haben, — und das sind ja im Allgemeinen die Juden, welche hier am Monteverde ihre Toten bestatteten — sich dem assimilierenden Einfluß der römischen Kultur selbst auf dem Gebiete des Privatlebens nicht zu entziehen vermochten2); römischem Vorbilde folgt die Akklamation der Verstorbenen im zweiten Teil der Inschrift und die Hervorhebung ihrer Tugenden und Verdienste, insbesondere der musterhaften Ehe mit dem Stifter des Grabmals. Als jüdisch bezeichnet Bormann mit Recht die oöservantia fegis, wobei es m. E. zweifelhaft bleibt, ob darunter die Erfüllung der Gebote der Thora oder auch der sich daran anschließenden rabbinischen Tradition zu verstehen ist. Die Ausgrabungen in den Katakomben am Monteverde haben manches ergeben, was für die Anerkennung, manches was für ihre Ablehnung seitens der hier beerdigten Juden spricht. Jüdisch ist ferner die Betonung des amor generis, der Liebe zur Verwandtschaft, zum Stamme. *) Der Volkssprache gehört an mm ~ wahrhaftig (Beispiele dafür von mir im VocabularLum iurisprud. Rom. tom, IV. s. v.), ferner die Konstruktion sperare quob, und das Futurum exactum praestiterit für das Futurum. 2) Darüber Müller, Die jüdischen Katakomben von Monteverde S, 98.