Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 299 (sequence 16)
- Language
- German
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Eine unbekannte jüdische Sekte. 299 Identifikation mehr als zweifelhaft. Zunächst ist nämlich darauf hinzuweisen, daß nicht allein für das Verbot der Nichtenehe eine Begründung in unserer Schrift sich findet, sondern für f ünf andere Vorschriften — 4, 21; 9, 9; 10, 16; 11, 18; 16, 15 — werden gleichfalls biblische Verse zitiert, um deren Richtigkeit zu beweisen, während im zadokitisehen Buche des Kirkissani das erste Verbot das einzige war, das eine Begründung hatte. Schechter faßt die Worte Kirkissanis so auf, als erwähne er nur die Stelle über die Nichtenehe, weil an derselben Zadok den Rabbaniten entgegentritt in einer Rechtsfrage, in der die Karaiten mit ihnen differieren. Wollte man aber auch dieser Auffassung beipfiiehten, wogegen m. E. der einfache Wortlaut bei Kirkissani spricht, so wird der von uns erhobene Einwand doch noch bestehen bleiben, denn 11, 18 wird, wie z. St. hervorgehoben wurde, sicher gegen die auch von den Karäern bestrittene Ansicht der Rabbaniten angekämpft, wonach das Passahlamm amSabbath dargebracht werden muß. Einen weiteren Beweis für die Identität unserer Schrift mit dem zadokitischen Buch des Kirkissani findet Schechter — Einleitung 17 — in der Behauptung dieses1) Karäers, daß die Zadokiten die Ehescheidung verbieten und dieselbe Ansicht soll auch von unserer Schrift vertreten werden. Wie aber S. 24—26 näher angeführt wurde, verbietet unsere Sekte Polygamie, aber nicht Ehescheidung, und wenn man nicht Kirkissani beschuldigen will, die von ihm benutzte Quelle mißverstanden zu haben, wozu wir gar keinen Grund haben, so folgt daraus, daß das zaddokitische Buch, in welchem die Ehescheidung verboten wird, mit unserer Schrift nicht identisch sein kann. Ja wir möchten noch weiter gehen und behaupten, daß nicht allein nirgends in unserer Schrift die Ehescheidung verboten wird, sondern daß ב) Wie Schechter schon bemerkt, findet sich dasselbe auch bei Hadassi, da er aber Kirkissani’s Werke kannte, so hat seine Aussage keinen selbständigen Wert.