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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 3 · p. Seite 293

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 3
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1913-01-01
Page
Seite 293 (sequence 10)
Language
German
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Eine unbekannte jüdische Sekte. 293 Wie die religiösen Vorschriften, so sind auch die dem Zivil- und Kriminalgericht entnommenen Verordnungen in wesentlicher Übereinstimmung mit den Ansichten der Pharisäer. Die Gerichtsverfassung, die Normen für die Qualifikation von Richtern und Zeugen, die Lehren über die gerichtliche Eidesleistung und manches andere aus dem Gebiete des Rechtes tragen so deutlich den Stempel der pharisäischen Halachah an sich, daß man ein tannaitisches Gesetzbuch vor sich zu haben glaubt. Die Abweichungen von der offiziellen Halachah sind dagegen, wie oben näher ausgeführt worden ist, so unbedeutend, daß man über die Stabilität der Halachah in so früher Zeit sich wundern muß. Wir haben ferner gesehen, daß sogar solche Vor- Schriften, die nicht zum Gebiete des eigentlichen Gesetzes gehören, wie die über Gemeindeverfassung und über das Verhalten zur heidnischen Welt, den Normen der Halachah entsprechen und man darf wohl die Behauptung aufstellen, ohne Widerspruch zu befürchten, daß der bis jetzt besprochene gesetzliche Teil unserer Schrift den Standpunkt des korrekten, wenn auch etwas rigorosen Pharisäismus repräsentiert. Da wir nun, bis auf eine Stelle, den Gesamtinhalt des gesetzlichen Teiles in unserer Untersuchung heranzogen haben, so darf man als deren sicheres Ergebnis erklären, daß in unserer Schriftein pharis ä i s c h e s Gesetzbuch vorliegt. Freilich müssen wir hinzufügen bis auf eine Stelle, denn die Anwendung der Analogieregel הקש auf die verbotenen Verwandtschaftsehen ist nach allem, was wir von der Geschichte der Halachah wissen, eine entschieden häretische Lehre, die daher auch nur von den Samaritanern, Falaschas und Karäern vertreten wird1). Die biblischen Gesetze über die Verwandtschaftsweit genug, da sie auch auf die Darbringung des Festopfers חנינה am Sabbat bestanden; vgl. Pess. 70b und Horovitz Sifre sutta S. 63, Aum. 4. ») Vgl. S. 31—33.

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