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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 3 · p. Seite 292

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 3
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1913-01-01
Page
Seite 292 (sequence 9)
Language
German
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292 Eine unbekannte jüdische Sekte. befindet sich unsere Schrift im Gegensatz zur talmudischen Halachah, aber wie z. St. nachgewiesen ist, in voller Übereinstimmung mit Targ. Jon. Wir haben es wieder mit einem Fall zu tun, wo unsere Schrift uns eine alte Halachah erhalten hat, und nicht etwa mit einer häretischen Lehre, so wenig dies der Fall beim Targ. Jonathan ist. Die Ansicht, daß Fischblut verboten sei — 12, 13 — wird zwar nirgends in rabbinischen Quellen ausdrücklich angeführt, jedoch ist es gar nicht ausgeschlossen, daß dies die Ansicht der Mischnah1) sei, obwohl die Übertretung dieses Verbotes — weil rabbinisch? — nicht strafbar ist. Wie dem auch sei, wird, wie z. St. bemerkt wurde, vom Talmud der Genuß des Fischblutes nur dann gestattet, wenn es als solches kennbar sei, und wäre es absolut nicht auffällig, wenn mancher rigorose Pharisäer dies schlechtweg verboten hätte. Die Opfergesetze in unserer Schrift zeigen, wie oben näher ausgeführt wurde, einen ausgesprochen sezessionistischen Charakter, was bei unserer Sekte zu erwarten wäre. Aber Anti-Pharisäisches enthalten sie nicht, wenn auch die Darbringung des Passahlammes am Sabbath, wie S. 98 wahrscheinlich gemacht wurde, nach Ansicht unserer Schrift verboten ist, während nach rabbinischer Tradition Hillel den Beweis aus der Schrift lieferte, daß es gestattet oder, richtiger gesagt, geboten sei. Hilleis Lehre fand Gegner nicht allein unter Zaddukäern2), sondern auch unter Pharisäern3). *) Vgl. Keritot V, 1; wie schon die Tossafot s. v. דם דגים bemerken, zeigen die Worte der Mischnah, daß Fischblut wohl verboten sei, und es ist sehr fraglich, ob die Auffassung, die der Talmud 21 b von der Ansicht Rab’s gibt, die richtige ist, da dessen Worte am einfachsten in folgender Weise zu erklären sind: Das Blut des Fisches braucht nicht entzogen zu werden — durch Salzen u. dgl. m. — sobald es aber nicht im Fische ist, sei es verboten. ־) Vgl. weiter unten S. 299. ’) Vgl. S. 99; für manche Pharisäer wiederum ging Hillel nicht

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