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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 3 · p. Seite 269

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 3
Article
Die russische Regierung und die westeuropäischen Juden
Date
1913-01-01
Page
Seite 269 (sequence 13)
Language
German
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Die russische Regierung und die westeuropäischen Juden. 269 Aus den erörterten Dokumenten ist zu ersehen, daß wir hier dem ersten Meinungsaustausche zwischen Uwaroff und Philippson begegnen, und daß die beiden bis dahin keinen Verkehr unterhielten. Der nächste Berater, mit dem Uwaroff schon von früher regen Verkehr pflegte, war, wie es scheint, Jost. Wie aus dem nächstfolgenden Brief Josts zu ersehen ist, hatte Uwaroff ihm persönlich die Absichten der russischen Regierung mitgeteilt. Frankfurt a/M. den 31. März 1841. An den Herrn von Ouwaroff Kaiserl. Ministers des Volksaufklärung, Ritters hoher Orden etc. Exellenz! zu St. Petersburg. Die Verfügungen, welche Ew. Exellenz die hohe Gnade hatten, mir zuzufertigen, und zwar unterm 10-ten dieses durch Herrn Dr. Lilienthal und unterm 12-ten direkt von hochdero Hand, sind mir richtig geworden. Ew. Exellenz haben mich darin eines Vertrauens gewürdigt,, welchem auf jede Weise zu entsprechen ich für die heiligste Pflicht erachte. Hochdero Befehlen zufolge habe ich die durch die Israelitischen Annalen zu verbreitende Aufforderung zuvor Sr. Exellenz dem diesseifigen Kaiserlichen Russischen Herrn Gesandten vorgelegt, und nach erlangter Genehmigung sie in das am 2-ten April erscheinende Blatt einrücken lassen, wovon ich hier ein Exemplar gehorsamst beifüge. Wie ich auf Privatwegen zu wirken begonnen, habe ich dem Herrn Dr. Lilienthal bereits eröffnet, und ich werde meine Bemuhungen eifrig fortsetzen. Die mir anempfohlene Diskretion werde ich aufs Pünktlichste beobachten, so wie ich überhaupt, Ew. Exellenz Vorschrift stets zur Richtschnur im Auge behalten werde. Wenn inzwischen durch die vielfältigen, an die Israelitischen Gelehrten Deutschlands und Italiens ergangenen Mittheilungen und resp. bestimmteren Berufungen und die daraus veranlasste lebhafte Gorrespondenz, die betreffenden Nachrichten sofort, von den politisehen Zeitungen wahrgenommen und der Oeffentlichkeit übergeben worden sind, so wird die mir zur Pflicht gemachte Haltung lediglich dazu dienen, Ew. Exellenz darzuthun, dass ich dessenungeachtet nur meinen Befugnissen gemäss verfahre.

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