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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 2 · p. Seite 232

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 2
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 232 (sequence 22)
Language
German
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232 Die Jadengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. benennen wollte, daß er die gänzliche Verbesserung der Juden schlechterdings als unmöglich bezeichnete und die Ausführung der sonst guten Ideen verwarf, solange nicht eine Aufklärung des großen Haufens geschehe, derjude gegen seine Religionsgebräuche leichtsinniger werde. Der Schluß seines Entwurfs kam darauf zurück und verschob trotz seiner herzliehen Wünsche die Teilnahme an allen Bürgerrechten auf die ferne Zukunft, wenn nach und nach mehr Hindernisse gehoben seiend). Einzelne Vorfälle ließen wohl eine Beschleunigung der Reform geraten erscheinen, so die Weigerung der Ältesten, für einen Diebstahl die solidarische Haftpflicht zu übernehmen, da sie als Gemeinde nicht, privilegiert seien2). Am 21. Mai 1790 iag die »Vorschrift, wie es künftig mit dem Judenwesen in Breslau zu halten sei« fertig vor8). Unter Zugrundelegung aller Punkte, welche die eingelaufenen Gutachten in Erwägung zogen, behandelte sie in ihren vier Abschnitten die Duldung der Juden in Breslau überhaupt, ihre moralische und bürgerliche Verfassung, ihre öffentlichen Abgaben, ihre Gemeänverfassung. Die 9 Paragraphen der ersten Abteilung fixierten mit Ausschluß der Generalprivilegierten die Zahl der Schutzjuden auf 160, regelten Übertragung, Vererbung und Neubesetzung der Stammnummern, wiesen die übrigen Juden, allein die bereits Ansässigen und deren Witwen ausgenommen, aus und beschränkten numerisch das Gemeindepersonal, so viel als möglich Inländer und geborene Breslauer, während sie die privaten Dienstboten dem häuslichen Bedarf nachgaben. Der z w e i t e Teil in seinen 7 Paragraphen unterwarf die Juden der Gerichtsbarkeit des Magistrats, verlangte die Beilegung deutscher Namen, die Führung der Handlungs-, Gemeinde- und Almosenbücher in deutscher Schrift und 0 Das. S. 189 I., 192. s) Das. S. 94, Antn. 2. *) Abgedr. Rönne und Simon, S. 226—31; Freudenthal S. 192, Geiger I, S. 141, II, S. 178 f.

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