Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 228 (sequence 18)
- Language
- German
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228 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. sich schwerlich darüber hinwegtäuschen, daß aller Voraussicht nach ihre Bemühung vergeblich sei. Der Entwurf der Kommission, . den sie abzulehnen sich gedrungen fühlten, war sicherlich das Äußerste, zu dem das Oeneraldirektorium sich verstand. Den jüdischen Deputierten drängte sich die Einsicht auf, daß sie eigentlich etwas Unmögliches versuchten, und so kommt es, daß ein Gefühl wehmütiger Resignation für jeden, der zwischen den Zeilen zu lesen versteht, nahezu jeglichen Satz durchzittert. Es gehörte Selbstüberwindung, übertrieben gesprochen, ein Mut der Verzweiflung dazu, die Feder nicht aus der Hand sinken zu lassen und trotzdem fortwährend an sich zu halten und Satz für Satz feinfühlig abzuwägen. Es will etwas heißen, daß ein Mitglied der Reformkommission, der man eine gewisse Verärgerung über die fast bedingungslose Ablehnung ihrer mühsamen Arbeit nicht verdenken wird, der Eingabe nur das Prädikat einer scharfsinnigen Sophisterei, im Gewände einer schönen, einnehmenden Deklamation dargestellt, zuerkannte, daß es sie nicht als einen Akt unehrerbietiger Anmaßung verdammte1). Allerdings war das Generaldirektorium, das von seinem Standpunkt aus so weit entgegengekommen war, daß es seine Zugeständnisse schon bereuen mochte, aufs tiefste verletzt. Noch im Juli 1795 grollte es den jüdischen Vertretern und beschuldigte sie, wider den Wunsch des besser gesinnten, zu den notwendigen Bedingungen bereiten Teiles ihrer Glaubensgenossen verlangten sie die Reform des judenwesens so, daß daraus vielmehr eine Verschlimmerung entstehe2). Jetzt benutzte es die oppositionelle Haltung der Juden, um seinerseits die Hände in den Schoß zu legen und jahrelang die Angelegenheit stagnieren zu lassen3). An seiner Untätigkeit änderte nichts *) Geiger I, S. 137, Allg, Ztg. d. J. S. 219, Philippson 1, S. 375. >) Geiger II, S. 174. *) Allg. Ztg. d. J. S. 219, Pbilippson I, S. 375 f.