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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 2 · p. Seite 226

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 2
Article
Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
Date
1913-01-01
Page
Seite 226 (sequence 16)
Language
German
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226 Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. günstigungen, deren sich die Mennoniten erfreuten, wies inbetreff der zünftigen Professionen und Handwerke, zugleich um eine allgemeine öffentliche Erklärung zu Gunsten der Juden bittend, jede unterschiedliche Behandlung zurück und stellte abschließend die neuen Rechte mit ihren Verschlimmerungen zusammen1). Was die neuen Pflichten anbelangte, so registrierte sie vielerlei mit freudiger Anerkennung, wünschte jedoch in Landesgesetz und Gerichtsbarkeit keine Differenz zwischen Christen und Juden, nötigenfalls die Bezeichnung der Religion als alttestamentarischen Glaubens2 *) und die Erlaubnis der Vermählung mit Ausländern. Nach einer summarischen Aufzählung der geäußerten Wünsche und Bedenken, die, in gedrängter Kürze gesammelt, sich auf 17 Punkte beliefen8), führte man einige Argumente, mit denen die Emanzipation bekämpft zu werden pflegte, ad absurdum, so die übermäßige Intelligenz, Betriebsamkeit und Sparsamkeit der Juden, und forderte ein letztes Mal die vollkommene Gleichheit, nicht allein Vermehrung der Nahrungsquellen, sondern Wiederherstellung der bürgerlichen Ehre, um Selbstvertreter ihrer unterdrückten Menschheit zu werden4 S. * *). Die Entscheidung des rühmvollen, gütigen und großen Monarchen in Hoffnung und Unterwerfung erwartend, trug der Schluß, falls die ge- ») Das. S. 149—169. *) Was diese Forderung anbelangt, die man, Graetz (vgl. S. 146) folgend, David Friedländer gewaltig verübelt, so vgl. man allgemein zu der damaligen Bedeutung des Namens *Jude« Friedländer S. 8 Anm. und S. 89, König Einl. Anm., Wolf Davidson, Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden, Berlin 1798, S. 117 Anm., be• sonders Feuerbrände IX, S. 70, wo sogar die Kommission erklärt, ihm eigne aus Gewohnheit ein gehässiger und verächtlicher Nebenbegriff, der eine Näherung zwischen Juden und Christen erschwere. י) Das. S. 169-174. 4) S. 174—182. Sowohl früher wie später erachtete es Fried-!ander für nötig, auf diesen Einwand zurückzukommen, vgl. S. 113 und S. 9 Anm.

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