Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II.
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 223 (sequence 13)
- Language
- German
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Die Judengesetzgebung Friedrich Wilhelms II. 22a nicht zurückschreckte, um die stinkende Faulheit, die Na• tionalkrankheit des verdorbenen Volkes, zu bekämpfen. An Folgen ward für die Juden in Aussicht gestellt, sie würden für die Christen unschädlich gemacht, für sich selbst glück«״ lieber leben, höchstwahrscheinlich bessere Menschen werden, nach Einrichtung vernünftiger Schulen vielleicht sich reformieren und in talmudische und mosaische Juden trennen, abgesehen von den Bataillonen der Hebräer, die inskünftig in den Heeren der christlichen Beschützer des Vaterlandes figurieren würden. Nimmt man hinzu, daß dies alles geschehen sollte aus Erbarmen mit der elenden Menschenrasse, die sich selbst zur Last und ihrer Umgebung weit schädlicher sei als die grausam ausgerotteten Zigeuner1), dann empfindet man beinahe Hochachtung vor der Toleranz und Humanität der preußischen Reformkommission Das Generaldirekiorium, das in der ganzen Zwischenzeit sich nur unwesentlich mit jüdischen Dingen befaßt hatte2), verharrte bei seiner dilatorischen Taktik. Es verschleppte die Sache, bis am 2. Dezember 1789 die jüdischen Generaldeputierten um die Mitteilung des ausgearbeiteten Planes ersuchten. Am 18. Dezember eröffnete man ihnen 1j A. L. Schlözer, Staatsanzeigen, Bd. 18, Göttiugen 1793, H. 12 (Dezember), S. 482—503; vgl. auch den ähnlich gearteten Vorschlag Hippels an Schrötter, Kalisch a. a. O. S. 54. *) s. N. C. C. VHI, 1788, Nr. 26, S. 2053 f. (Reskr. v. 28. April 1788 über den Eid einer geschwächten Jüdin), König, S. 331, Terlinden, S. 95 (Cirkular v. 5. Juni 1788 über Ausstellung von Trauscheinen an fremde Juden), Geiger II, S. 151 (Reskript an das PupillenkolLegium vom 1. September 1788 über die Möglichkeit des Verzichts auf jüdisches Testamentsrecht), Terlinden, S. 90 f (Reskript an die Märkische Kammer vom 13. September 1788 über Nachfrage bei den Judenältesten vor Ansetzung eines Schutzjuden), N. C. C. Vilf, 1789 Nr. 64, S. 2685 ff. (Reskript an das Kammergericht v. 12. Okf. und Kabinettsordre vom 9. Okt. 1789 über Religion unehelicher Kinder von christlichen Vätern und jüdischen Müttern oder umgekehrt; vgl. dazu N. C. C. IX, 1794, Nr. 63, S. 2361 über Vormundschaft in solchen Fällen.)