Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Jakob Polak, der Baal Chillukim in Krakau und seine Zeit
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 202 (sequence 7)
- Language
- German
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202 Jakob Polak, der Baal Chillakitn in Krakau, und seine Zeit. gerin für geschieden, während die namhaftesten Rabbiner seiner Zeit die Ehe als fortbestehend anerkannten. Da aber Polak bei seiner Meinung beharrte — vielleicht, wie die Notiz will, auf Verlangen seiner Schwiegermutter — traf ihn der Bannstrahl der rabbinischen Autoritäten, und er sah sich genötigt, Krakau zu verlassen. Da kam ihm der König Sigismund I. zu Hilfe. Mit einem Handschreiben vom 2. August 1509 erteilte er dem Jakob »der infolge eines Verbrechens aus Krakau fliehen mußte, einen eisernen Brief für die Dauer eines Jahres; — (quia Judaeo Jacob, do• ctori Judaeorum, genero MojZeszowae, subdito nostro de Gracovia, qui ob cuiusdam obsceni criminis inculpationem ab regno nostro se absentavit et absentat, salvum conductum nostrum regium dandum decrevimus etc.) Während der Zeit darf ihm kein Mensch etwas böses antun, niemand darf ihn^richten oder strafen, nur vom König allein darf er gerichtet werden»1). Der Schutzbrief tat das seinige, und Jakob Pollak kehrte nach Krakau zurück, wo er sein weitbekanntes Lehrhaus aufschlug und viele Schüler ausbildete. Sein Rabbinat büßte er aber durch diesen Zwischenfall ein, denn wir erfahren bald von zwei anderen Rabbinern, die gemeinschaftlich in Krakau amtierten. Zwei Rabbiner waren in Krakau, denn der Streit der böhmischen Juden mit den polnischen führte eine Spaltung in der Gemeinde herbei, die sich auf allen Gebieten äußerte. Schon im Jahre 1509 mußte Sigismund I. zwischen den Gemeinden intervenieren, da die einzelnen Gemeindemitglieder einander befehdeten, wodurch der Handel in Krakau bedeutenden Schaden litt*]. Die Sache ließ sich aber nicht so leicht schlichten. Das Territorium der Judenstadt war klein, hier war nur eine Synagoge, kein Wunder also, RJA. III, Nr. 63. Unter dem crimen kann die Scheidungsaffaire gemeint sein« 3) RJA. III, Nr. 54 (19, Dezember 1509)•