Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Familie Schemtob in ihren Beziehungen zur Philosophie
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 192 (sequence 16)
- Language
- German
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192 Die Familie Schemtob in ihren Beziehungen zur Philosophie. nunfterkenntnisse angeeignet hat, wie einer der Vollkömmenen fort und ist mit den Formen der Anderen zu einer Einheit verbunden. Wenn aber Maimonides sagt, daß die Frommen der anderen Völker Anteil am ewigen Leben hätten, so ist das so zu verstehen, daß sie, durch die Sittlichkeit ihrer Lebensführung in der Spekulation gefördert, den Gläubigen Israels gleichständen, wenn sie sich die״ selben Vemunfterkenntnisse wie diese angeeignet hätten. Auch aus der Lehre des Maimonides, daß die Ausrottung und Bestrafung darin bestehe, daß der Mensch in Folge der Sünde gleich dem Tiere der Leitung durch die göttliehe Vorsehung entbehre1), geht hervor, daß nach ihm unter der zukünftigen Welt die Vereinigung der Form mit der wirkenden Vernunft zu verstehen sei, daß die als נשמה bezeichnete Seele als eine Kraft im Körper zu Gründe gehe, die als נפש bezeichnete aber als die Form der Erkenntnis von keiner Strafe getroffen werden könne2). Da es nach M. zur Erlangung des ewigen Lebens im letzten Grunde nur auf die Aneignung der Vernunfterkennt״ nisse und insofern auch auf die Sittlichkeit der Lebens״ Führung ankommt, ajs der Mensch durch diese zur Vernunfterkenntnis vorbereitet und angeleitet wird, so können auch die Gebote der Thora nur die Bestimmung haben, den Menschen nach diesen beiden Richtungen hin zu fördern. Und in der Tat schließt die Begründung der Gebote bei M., wie Schemtob unter Berufung auf die Einleitung zu Abot, cap. 4 und More III, cap. 44 ausführt, jeden Selbstzweck dieser Gebote aus: sie sollen vielmehr nur dazu dienen, entweder falsche Glaubensansichten zu bekämpfen, wie das bei den auf das Verbot des Götzendienstes, den Tempel- und Opferdienst bezüglichen Geboten der Fall ist, und den Glauben an die Einheit Gottes zu bezeugen, oder, wie bei den Speisegesetzen, den Geboten über den Bei- ף Vgl. Mischne Thora, Hilchot Tescbuba VIII, 1—3. 2) Emunot I, 1, S. 5 a f. Vgl, auch Misclme Thora, Jessode Thora IV, 8—9.