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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1913-01-01 · Heft 2 · p. Seite 175

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
57 (1913)
Issue
Heft 2
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1913-01-01
Page
Seite 175 (sequence 23)
Language
German
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IRI
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Eine unbekannte jüdische Sekte. 175 geschrieben wird. Nun heißt es aber an dieser Stelle והוא עד »er ist Zeuge«, und da nach der Halachah1) eines Zeugen Aussage von gar keinem Gewichte vor dem Gerichte ist, so kann die Schrift nur deswegen auch dem einzigen das Aussagen zur Pflicht auferlegt haben, weil dieses Zeugnis von Bedeutung ist, falls der Schuldige noch einmal dieselbe Sünde in Gegenwart eines zweiten Zeugen begeht2). Nach dem Grundsätze des halachischen Midrasch3); daß unter עד überall zwei Zeugen gemeint sind, fanden die Tannaim und Amoraim in den Worten והוא עד gar keine Schwierigkeit und behaupten daher, daß auch an dieser Stelle von zwei Zeugen die Rede sei4 * * * 8). In voller Übereinstimmung mit der Halachah dagegen ist der Grundsatz — 9, 22 — daß, obwohl mit Bezug auf alle Gesetze der Regel gilt, daß nur zwei®) Zeugen Glauben verdienen, ein Zeuge genügt, um etwas für rein oder unrein zu erklären. Daß zwei Zeugen dennoch die Pflicht eines Zeugen sei, gegen Mörder, Ehebrecher und Götzendiener zu zeugen, was auch die Ansicht unserer Schrift ist, wie der Ausdruck דמר מות zeigt. *) Die Halachah findet diesen Grundsatz ausgesprochen in den Worten der Schrift Deut. XIX, 15. Vgl. Sifre D. 188; Midr.Tann. und Targ. Jon. z. St. 2) Wenn jedoch 9, 3 in Übereinstimmung mit der Halachah verboten wird, jemand einer Sünde zu bezichtigen, so lange dieser nicht durch Zeugen überführt worden ist, so soll damit nur gesagt sein, daß der einzige Zeuge nur »dem Cemsor« Anzeige erstattet, aber nicht weiter darüber reden soll. s) Sifre Num. 7; Jer. Sota I, 20d; Babli Sota 2a. <) Seheb. IV, 4 u. a. v. a. O. 8) Daß nicht etwa unter Umständen von unserer Schrift drei Zeugen verlangt werden, ist bereits nachgewiesen worden; die Regel »zwei Zeugen sind so gut wie hundert« ,תיי כמאד ist ein Grundsatz — Scheb. 42 a—, der von niemanden bestritten wird. Bemerkenswert ist, daß in dem Pseudepigraph Abrahams Testament XII — über seinen jüdischen Ursprung, vgl. meine Ausführungen Jcwish Enc. I, 93 ff. — die Behaupiung aufgestsllt wird, dsß nur durch drei Zeugen etwas als sicher bewiesen werden kann.

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